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• Verbraucher dürfen diese Akkus ohne Weiteres auf der
Straße transportieren.
• Der kommerzielle Transport von Lithium-Ionen-Akkus
durch Speditionsunternehmen unterliegt den
Bestimmungen des Gefahrguttransports. Die
Versandvorbereitungen und der Transport dürfen
ausschließlich von entsprechend geschulten Personen
durchgeführt werden. Der gesamte Prozess muss
fachmännisch begleitet werden.
Folgende Punkte sind beim Transport von Akkus zu
beachten:
• Stellen Sie sicher, dass die Kontakte geschützt und isoliert
sind, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
• Achten Sie darauf, dass der Akkupack innerhalb der
Verpackung nicht verrutschen kann.
• Beschädigte oder auslaufende Akkus dürfen nicht
transportiert werden.
Wenden Sie sich für weitere Hinweise an Ihr
Speditionsunternehmen.
WARTUNG
Stets die Lüftungsschlitze der Maschine sauber halten.
Wegen Kurzschlussgefahr dürfen Metallteile nicht in die
Lüftungsschlitze gelangen.
Nur Berner Zubehör und Ersatzteile verwenden. Bauteile,
deren Austausch nicht beschrieben wurde, bei einer Berner
Kundendienststelle auswechseln lassen (Broschüre
Garantie/Kundendienstadressen beachten).
Bei Bedarf kann eine Explosionszeichnung des Gerätes
unter Angabe der Maschinenbezeichnung auf dem
Leistungsschild bei Berner angefordert werden.
SYMBOLE
ACHTUNG! WARNUNG! GEFAHR!
Vor allen Arbeiten an der Maschine den
Wechselakku herausnehmen
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor
Inbetriebnahme sorgfältig durch.
Beim Arbeiten mit der Maschine stets
Schutzbrille tragen.
Schutzhandschuhe tragen!
Keine Kraft anwenden.
Elektrogeräte dürfen nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden.
Elektrische und elektronische Geräte sind
getrennt zu sammeln und zur
umweltgerechten Entsorgung bei einem
Verwertungsbetrieb abzugeben.
Erkundigen Sie sich bei den örtlichen
Behörden oder bei Ihrem Fachhändler nach
Recyclinghöfen und Sammelstellen.
CE-Zeichen
GARANTIE UND KUNDENDIENST
Jedes Elektrowerkzeug, Ersatzteil oder Zubehörteil wird vor
Verlassen der Fabrik sorgfältig geprüft. Sollten trotzdem
irgendwelche Defekte an Ihrem Werkzeug auftreten, so
senden Sie es bitte an die nächste Berner
Kundendienstwerkstatt.
Die Garantiezeit von 36 Monaten beginnt mit dem
Kaufdatum, das durch den Original-Kaufbeleg
nachgewiesen werden muß. In dieser Zeit garantieren wir:
• Kostenlose Beseitigung eventueller Störungen
• Kostenlosen Ersatz aller schadhaften Teile
• Kostenlosen und fachmännischen Reparaturservice
Voraussetzung ist, dass es sich um Material- und/oder
Herstellungsfehler handelt und dass keine unsachgemäße
Behandlung vorliegt. Weiterhin dürfen nur Original-
Zubehörteile verwendet werden, die ausdrücklich von
Berner zum Betrieb mit Berner-Maschinen als geeignet
bezeichnet wurden.
Den Standort Ihrer Kundendienst-Werkstatt erfahren Sie
unter der entsprechenden Anschrift auf der Rückseite.
kann im Falle eines Rückschlags das Elektrowerkzeug mit
der sich drehenden Scheibe direkt auf Sie zugeschleudert
werden.
d)
Stützen Sie Platten oder große Werkstücke ab, um
das Risiko eines Rückschlags durch eine eingeklemmte
Trennscheibe zu vermindern.
Große Werkstücke können
sich unter ihrem eigenen Gewicht durchbiegen. Das
Werkstück muss auf beiden Seiten abgestützt werden, und
zwar sowohl in der Nähe des Trennschnitts als auch an der
Kante.
e)
Seien Sie besonders vorsichtig bei „Tauchschnitten“
in bestehende Wände oder andere nicht einsehbare
Bereiche.
Die eintauchende Trennscheibe kann beim
Schneiden in Gas oder Wasserleitungen, elektrische
Leitungen oder andere Objekte einen Rückschlag
verursachen.
WEITERE SICHERHEITS- UND ARBEITSHINWEISE
Beim Arbeiten mit der Maschine stets Schutzbrille tragen.
Schutzhandschuhe, festes und rutschsicheres Schuhwerk
und Schürze werden empfohlen.
Die Werkzeugspindel läuft nach, nachdem das Gerät
ausgeschaltet wurde. Maschine erst nach Stillstand
ablegen.
Nicht in den Gefahrenbereich der laufenden Maschine
greifen.
Nur Arbeitswerkzeuge verwenden, deren zulässige
Drehzahl mindestens so hoch ist wie die höchste
Leerlaufdrehzahl des Gerätes.
Schleifwerkzeuge vor dem Gebrauch überprüfen. Das
Schleifwerkzeug muss einwandfrei montiert sein und sich
frei drehen können. Probelauf mindestens 30 Sekunden
ohne Belastung durchführen. Beschädigte, unrunde oder
vibrierende Schleifwerkzeuge nicht verwenden
Beim Schleifen von Metallen entsteht Funkenfl ug. Darauf
achten, dass keine Personen gefährdet werden. Wegen der
Brandgefahr dürfen sich keine brennbaren Materialien in der
Nähe (Funkenfl ugbereich) befi nden. Keine Staubabsaugung
verwenden.
Gerät immer so halten, dass Funken oder Schleifstaub vom
Körper wegfl iegen.
Die Spannmutter muss vor Inbetriebnahme der Maschine
angezogen sein.
Unter Einwirkung extremer elektromagnetischer Störungen
von außen, können im Einzelfall vorübergehende
Drehzahlschwankungen auftreten.
Schleifscheiben stets gemäß den Angaben des Herstellers
verwenden und aufbewahren.
Das zu bearbeitende Werkstück muss festgespannt werden,
sofern es nicht durch sein Eigengewicht hält. Niemals
Werkstück mit der Hand gegen die Scheibe führen.
Sicherstellen, dass das Schleifwerkzeug nach Anweisung
des Schleifmittelherstellers angebracht ist.
Die Maße des Schleifwerkzeugs müssen zum Schleifer
passen.
Bei staubigen Arbeiten müssen die Lüftungsschlitze der
Maschine frei sein. Wenn erforderlich, Maschine vom Netz
trennen und Staub entfernen. Hierzu nichtmetallische
Objekte verwenden und keine inneren Teile beschädigen.
Unter extremer Belastung oder extremer Temperatur kann
aus beschädigten Wechselakkus Batteriefl üssigkeit
auslaufen. Bei Berührung mit Batteriefl üssigkeit sofort mit
Wasser und Seife abwaschen. Bei Augenkontakt sofort
mindestens 10 Minuten gründlich spülen und unverzüglich
einen Arzt aufsuchen.
Verbrauchte Wechselakkus nicht ins Feuer oder in den
Hausmüll werfen. Ihr Fachhändler bietet eine
umweltgerechte Alt-Akku-Entsorgung an.
Wechselakkus nicht zusammen mit Metallgegenständen
aufbewahren (Kurzschlussgefahr).
Wechselakkus des Berner Systems nur mit Ladegeräten
des Berner Systems laden. Keine Akkus aus anderen
Systemen laden.
In den Wechselakku-Einschubschacht der Ladegeräte
dürfen keine Metallteile gelangen (Kurzschlussgefahr).
Wechselakkus und Ladegeräte nicht öffnen und nur in
trockenen Räumen lagern. Vor Nässe schützen.
Vor allen Arbeiten an der Maschine den Wechselakku
herausnehmen
Sicherstellen, dass das Schleifwerkzeug nach Anweisung
des Schleifmittelherstellers angebracht ist.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Der Stabschleifer ist geeignet zum Schleifen von Holz,
Kunststoff und Metall, insbesondere an schwer
zugänglichen Stellen.
Dieses Gerät darf nur wie angegeben bestimmungsgemäß
verwendet werden.
Beachten Sie die Hinweise der Zubehörhersteller.
Das Elektrowerkzeug ist nur für Trockenbearbeitung
geeignet.
CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass das unter
„Technische Daten“ beschriebene Produkt mit alle
relevanten Vorschriften der Richtline 2011/65/EU (RoHs),
2014/30/EU, 2006/42/EG und den folgenden harmonisierten
normativen Dokumenten übereinstimmt:
EN 60745-1:2009+A11:2010
EN 60745-2-3:2011
EN 55014-1:2006+A1:2009+A2:2011
EN 55014-2:1997+A1:2001+A2:2008
EN 50581:2012
Künzelsau, 2016-07-07
Armin Hess
Chairman of the Management Board
Bevollmächtigt die technischen Unterlagen
zusammenzustellen
Berner Trading Holding GmbH
Berner Straße 6
D-74653 Künzelsau
AKKUS
Längere Zeit nicht benutzte Wechselakkus vor Gebrauch
nachladen.
Eine Temperatur über 50°C vermindert die Leistung des
Wechselakkus. Längere Erwärmung durch Sonne oder
Heizung vermeiden.
Die Anschlusskontakte an Ladegerät und Wechselakku
sauber halten.
Für eine optimale Lebensdauer müssen nach dem
Gebrauch die Akkus voll geladen werden.
Für eine möglichst lange Lebensdauer sollten die Akkus
nach dem Aufl aden aus dem Ladegerät entfernt werden.
Bei Lagerung des Akkus länger als 30 Tage:
Akku bei ca. 27°C und trocken lagern.
Akku bei ca. 30%-50% des Ladezustandes lagern.
Akku alle 6 Monate erneut aufl aden.
TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN-AKKUS
Lithium-Ionen-Akkus fallen unter die gesetzlichen
Bestimmungen zum Gefahrguttransport.
Der Transport dieser Akkus muss unter Einhaltung der
lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften und
Bestimmungen erfolgen.
DEUTSCH
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