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WILO SE 06/2016 V5.0 DIN A4
Deutsch INSTANDHALTUNG
Während der Stillstandszeit muss zum Schutz
der Membrane ein min. Wasserspiegel >1 m (bei
Frostgefahr >2 m) im Betriebsraum verbleiben.
Des Weiteren ist zu gewährleisten, dass die Tem-
peratur im Betriebsraum und des Mediums nicht
unter +5 °C sinkt.
Weiterhin muss während der Stillstandszeiten
täglich ein 10 minütlicher Funktionslauf mit der
maximalen Beaufschlagung durchgeführt werden.
7.2. Außerbetriebnahme für Wartungsarbeiten und/
oder Einlagerung
Die Anlage ist abzuschalten und gegen unbefug-
tes Wiedereinschalten abzusichern. Der Betriebs-
raum muss vollständig geleert und gereinigt wer-
den. Danach kann mit den Arbeiten für Ausbau
und Einlagerung begonnen werden.
Während der Beckenentleerung empfehlen wir,
das Belüftersystem weiterhin im Betrieb zu lassen.
Dadurch werden Ablagerungen am Beckenboden
und Faulgerüche vermieden.
GEFAHR durch giftige Substanzen!
Bei Arbeiten in gesundheitsgefährdender Um-
gebung, z. B. in Abwasser- oder Kläranlagen,
besteht erhöhte Gefahr durch Bakterien und
Viren. Um einem erhöhten Risiko entgegen-
zuwirken, beachten Sie die folgenden Punkte:
• Offene Wunden sind sofort zu reinigen und zu
versorgen!
• Essen und trinken ist strikt untersagt!
• Es sind die entsprechenden Schutz-
ausrüstungen zu tragen!
• Beim Verlassen der Anlage sind Personen und
Werkzeuge zu desinfizieren!
7.2.1. Ausbau
Der Ausbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge
zum Einbau:
1. Entwässerungsleitung entfernen
2. Befestigung der Verrohrung lösen
3. Verrohrung entfernen
4. Fixierung der Bodenhalter lösen
7.2.2. Rücklieferung/Einlagerung
Rücklieferung
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten
und ausreichend großen Kunststoffsäcken dicht
verschlossen und auslaufsicher verpackt werden.
Der Versand muss durch eingewiesene Spediteure
erfolgen.
Beachten Sie hierzu auch das Kapitel „Transport
und Lagerung“!
Einlagerung
• Alle Bauteile gründlich säubern und ggf. dekonta-
minieren.
• An einem sauberen, trockenen und frostsicheren
Ort lagern.
• Auf einem festen Untergrund abstellen und ge-
gen Umfallen sichern.
• Bauteile vor direkter Sonneneinstrahlung schüt-
zen, um der Versprödungsgefahr der Kunststoff-
teile vorzubeugen.
Beachten Sie hierzu auch das Kapitel „Transport
und Lagerung“!
7.3. Wiederinbetriebnahme
Vor der Wiederinbetriebnahme muss das
Belüftersystem von Staub und Verschmutzun-
gen gereinigt werden. Die Membran unterliegt
während des Betriebes und der Einlagerung einem
natürlichen Verschleiß und muss daher vor dem
Einbau auf Risse und Elastizität geprüft werden.
Danach kann das Belüftersystem laut Kapitel
Aufstellung eingebaut werden. Nach dem Einbau
muss ein Funktionstest laut Kapitel „Inbetrieb-
nahme“ erfolgen.
7.4. Entsorgung
7.4.1. Schutzkleidung
Die bei Montage, Demontage sowie Reinigungs-
und Wartungsarbeiten getragene Schutz-
bekleidung ist nach Abfallschlüssel TA 524 02
und EG-Richtlinie 91/689/EWG bzw. laut lokalen
Richtlinien zu entsorgen.
7.4.2. Produkt
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung dieses
Produktes werden Umweltschäden und eine Ge-
fährdung der persönlichen Gesundheit vermieden.
• Zur Entsorgung des Produktes sowie Teile davon,
sind die öffentlichen oder privaten Entsorgungs-
gesellschaften in Anspruch zunehmen bzw. zu
kontaktieren.
• Weitere Informationen zur sachgerechten Entsor-
gung werden bei der Stadtverwaltung, dem Ent-
sorgungsamt oder dort wo das Produkt erworben
wurde, erteilt.
8. Instandhaltung
Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen von
autorisierten Servicewerkstätten, dem Wilo-
Kundendienst oder qualifiziertem Fachpersonal
durchgeführt werden!
Wartungs-, Reparaturarbeiten und/oder bauli-
che Veränderungen, die in diesem Betriebs- und
Wartungshandbuch nicht aufgeführt werden,
dürfen nur vom Hersteller oder von autorisier-
ten Servicewerkstätten durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Diese Anleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden.
• Sämtliche Wartungs-, Inspektions- und
Reinigungsarbeiten am Belüftersystem müssen
mit größter Sorgfalt und von geschultem Fach-
personal durchgeführt werden. Es müssen die
nötigen Körperschutzmittel getragen werden.
• Bei Arbeiten in Becken sind unbedingt die
entsprechenden örtlichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Es muss eine zweite Person zur Absi-
cherung anwesend sein.