3 D - F A H R A S S I S T E N Z S Y S T E M | 3 V I S T O R - P
8018167 / 2015-03-31 | S I C K A G
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
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ZU IHRER SICHERHEIT
2.4
Qualifikation des Bedieners
Das Fahrassistenzsystem darf nur von dazu befähigten Personen projektiert, montiert,
angeschlossen, in Betrieb genommen und instand gehalten werden.
Projektierung
Für die Projektierung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und Erfahrung
bei der Auswahl und Anwendung von Schutzeinrichtungen an Maschinen hat und mit
den einschlägigen technischen Regelwerken und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
vertraut ist.
Mechanische Montage und Inbetriebnahme
Für die mechanische Montage und Inbetriebnahme gilt eine Person als befähigt, wenn
sie Fachwissen und Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet besitzt und mit der Anwen-
dung von Schutzeinrichtungen an einer Maschine so weit vertraut ist, dass sie deren
arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
Elektrische Installation
Für die elektrische Installation und Inbetriebnahme gilt eine Person als befähigt, wenn
sie Fachwissen und Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet besitzt und mit der Anwen-
dung von Schutzeinrichtungen an einer Maschine so weit vertraut ist, dass sie deren
arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
Bedienung und Wartung
Für die Bedienung und Wartung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und
Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet besitzt und mit der Anwendung des Fahrassistenz-
systems vertraut ist und vom Betreiber in der Bedienung unterwiesen worden ist.
Ein Bediener darf das Fahrassistenzsystem reinigen und prüfen.