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Betriebsanleitung: XSD200 - Funk-Rauchwarnmelder
Betriebsanleitung: XSD200 - Funk-Rauchwarnmelder
DE
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2 Sicherheitshinweise
2.1 Darstellung und Aufbau von
Warnhinweisen
Die Warnhinweise sind handlungsbe-
zogen und wie folgt aufgebaut und
abgestuft:
GEFAHR
Art und Quelle der Gefahr!
Erläuterung zur Art und Quelle.
f
Maßnahmen zur Abwendung der
Gefahr.
GEFAHR
Unmittelbare Lebensgefahr oder
schwere Verletzungen.
VORSICHT
Mögliche leichte Verletzungen, Sach-
oder Umweltschäden.
2.2 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät dürfen Sie nur für folgende
Zwecke verwenden:
•
Raucherfassung und Hitzewarnung
in pri vaten Haushalten und bewohn-
ten Immobilien inkl. der Alarmwei-
terleitung per Funk-Verbindung
•
Rauchwarnmelder im Innenbereich
•
Funk-Gruppe oder Gemeinschafts-
Funk-Gruppe von
Rauchwarnmeldern
•
Einsatz in bewohnbaren Freizeit-
fahrzeugen (z. B. Wohnwagen)
•
Verwendung gemäß DIN 14676 und
geltender Bauordnungen, Bauvor-
schriften und Brandvorschriften
Beachten Sie bei der Verwendung des
Rauchwarnmelders Folgendes:
f
Gerät ausschließlich bestimmungs-
gemäß und in einem technisch
einwandfreiem Zustand verwenden.
f
Für Sondereinstellungen an den
Hersteller wenden.
2.3 Nichtbestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät dürfen Sie nicht für folgende
Zwecke verwenden:
•
Wärmemelder im Sinne der EN 54-5
•
drahtloser Rauchmelder/Brand-
melder im Sinne der EN 54-25
•
jede Verwendung, die nicht in dieser
Betriebsanleitung ausdrücklich als
zulässig beschrieben ist
2.4 Maximale Nutzungsdauer
Nutzungsdauer von 10 Jahren sowie eine La-
gerung von 1 Jahr
f
Tauschen Sie das Gerät nach Ablauf
der maximalen Nutzungsdauer aus.
2.5 Grundsätzliche
Sicherheitshinweise
Die grundsätzlichen Sicherheitshinwei-
se fassen alle Maßnahmen zur Sicher-
heit thematisch zusammen und gelten
jederzeit.
Allgemein
Rauchwarnmelder warnen frühzeitig
vor Brandrauch bzw. Bränden, damit
die Bewohner von Haus und Wohnung
rechtzeitig reagieren, insbesondere die
brandbeaufschlagten Räume sofort
verlassen und die Feuerwehr alarmieren
können. Rauchwarnmelder verhindern
weder die Entstehung von Bränden noch
bekämpfen sie diese selbsttätig. Rauch-
warnmelder alarmieren weder unmittel-
bar die Feuerwehr oder eine hilfeleisten-
de Stelle. Rauchwarnmelder dienen nicht
der Verhinderung von Brandschäden,
insbesondere nicht, wenn bei Brand-
ausbruch niemand anwesend ist. Die
Rauchwarnmelder unterliegen bei der
Herstellung strengen Qualitätskontrollen.
Zusätzlich wird vor der Auslieferung eine