10 | Ottobock
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Achtung!
Die elastische Hülle des Hydraulik-Reglers muss vor mechanischer Beschädigung ge-
schützt werden.
Der Hydraulik-Regler darf nicht demontiert werden, da seine Position im Gelenk genau
justiert ist. Bei eventuell auftretenden Störungen bitte das komplette Gelenk einschicken.
Achtung – Bitte informieren Sie ihren Patienten!
Je nach Umgebungs- und Einsatzbedingungen kann die Funktion des Kniegelenkes
beeinträchtigt werden. Um eine Gefährdung des Patienten zu vermeiden, darf das
Kniegelenk nach spürbaren Funktionsveränderungen nicht weiter benutzt werden. Diese
spürbaren Funktionsveränderungen können sich z.B. als Schwergängigkeit, unvollstän-
dige Streckung, nachlassende Schwungphasensteuerung bzw. Standphasensicherheit,
Geräuschentwicklung, etc. bemerkbar machen.
Maßnahme
Aufsuchen einer Fachwerkstatt zur Überprüfung der Prothese.
4.5 Wartungshinweise
Ottobock empfiehlt, nach individueller Eingewöhnungszeit des Patienten an die Prothese, die
Einstellungen des Kniegelenkes erneut an die Patientenanforderungen anzupassen. Bitte kon-
trollieren Sie das Kniegelenk mindestens einmal jährlich auf Verschleißzustand und Funktionalität
und nehmen Sie gegebenenfalls Nachjustierungen vor. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den
Bewegungswiderstand und auf ungewöhnliche Geräuschentwicklung zu legen. Die vollständige
Beugung und Streckung muss gewährleistet sein.
Wir empfehlen grundsätzlich regelmäßig jährliche Sicherheitskontrollen durchzuführen.
Achtung!
Gehen Sie bei den Einstellungen der Dämpfungen vorsichtig und stufenweise vor!
Sturzgefahr!
Die Extension nur so weit dämpfen, dass die volle Streckung immer erreicht wird.
Der Einfluss einer Schaumkosmetik ist bei der Justierung der Schwungphasensteuerung
zu kompensieren.
5 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
5.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbeson-
dere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht
werden, haftet der Hersteller nicht.
5.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro-
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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Страница 98: ...98 Ottobock 3R46 2 2 MOBIS Ottobock 3 4 125 kg Otto Bock HealthCare 2 3 3 2 4 5 6 1 17 4 2 4 f f f f Ottobock...
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