Grundlegende Hinweise
19 04 272 - 01.01.2012
Betriebsanleitung - Original
Deu - 2 /20
2 Grundlegende
Hinweise
Die Betriebsanleitung ist wichtiger Bestandteil der Lieferung und ist an das
Bedienungs- und Instandhaltungs-Personal der Vakuum-Verpackungsmaschine
TopVac gerichtet. Sie enthält Informationen über das Gerät und seine wirtschaftliche
Anwendung und dient vor allem der Sicherheit seiner Benutzer und der Umwelt.
Es ist die Pflicht jedes Benutzers, sich mit dem Inhalt der Betriebsanleitung vertraut zu
machen und alle Hinweise, die die Sicherheit betreffen, genau zu beachten.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung zu beachten.
Die wichtigsten Sicherheitshinweise sind im Kapitel „Grundlegende
Sicherheitshinweise“ zusammengefasst. Zusätzliche Hinweise in anderen Kapiteln sind
durch entsprechende Zeichen auffällig gekennzeichnet.
Die Betriebsanleitung ist sorgfältig aufzubewahren.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Vakuum-Verpackungsmaschinen TopVac dienen ausschließlich zum Verpacken
von Lebensmitteln und technischen Artikeln unter Vakuum.
Die Maschine ist ein technisches Arbeitsmittel und ist ausschließlich zur Verwendung
bei der Arbeit bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma KOMET nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Zur Verpackung nicht zugelassen sind gefährliche Stoffe, insbesondere brennbare,
leicht entzündliche, temperatur- und druckempfindliche, leichtschmelzende, explosive,
aggressive, giftige, infektiöse sowie Lebewesen und Material, dessen Verarbeitung
gegen Gesetz, allgemeine Übung oder gute Sitten verstößt.