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DEUTSCH | 15
6.2. Wartungstermine
Halbjährlich:
•
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
•
Sichtprüfung der Kabelhalter und der Seilabspannung
•
Sichtprüfung von Zubehör, z.B. Einhängevorrichtung,
Hebevorrichtungen, usw.
6.3. Wartungsarbeiten
Sichtprüfung der Stromzuführungskabel
Die Stromzuführungskabel müssen auf Blasen, Risse,
Kratzer, Scheuerstellen und/oder Quetschstellen unter-
sucht werden. Beim Feststellen von Schäden muss das
beschädigte Stromzuführungskabel sofort getauscht wer-
den.
Die Kabel dürfen nur vom Hersteller oder einer auto-
risierten bzw. zertifizierten Servicewerkstatt getauscht
werden. Die Maschine darf erst wieder in Betrieb ge-
nommen werden, nachdem der Schaden fachgerecht
behoben wurde!
Sichtprüfung der Kabelhalter (Karabinerhaken) und
der Seilabspannung (Zugseil)
Beim Einsatz der Maschine in Becken bzw. Schächten
sind die Hebeseile / Kabelhalter (Karabinerhaken) und die
Seilabspannung einem stetigen Verschleiß ausgesetzt.
Um zu vermeiden, dass Hebeseile / Kabelhalter (Karabi-
nerhaken) und/oder Seilabspannung total verschleißen
und das Stromkabel beschädigt wird, sind regelmäßige
Prüfungen notwendig.
Die Hebeseile / Kabelhalter (Karabinerhaken) und die
Seilabspannung sind bei geringen Verschleißanzeigen
sofort auszutauschen!
Sichtprüfung von Zubehör
Das Zubehör, wie z.B. Einhängevorrichtungen, Hebevor-
richtungen, usw., ist auf einen korrekten Sitz zu überprü-
fen. Loses und/oder defektes Zubehör ist sofort zu repa-
rieren bzw. auszutauschen.
7. Außerbetriebnahme
7.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt die Maschine ein-
gebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei einer
vorübergehenden Ausserbetriebnahme muss die Maschi-
ne komplett eingetaucht bleiben, damit diese vor Frost
und Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten, dass der
Betriebsraum und das Fördermedium nicht komplett
vereisen. Somit ist die Maschine jederzeit betriebsbe-
reit. Bei längeren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen
Abständen (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger
Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden. Ein
Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen können
einen Totalschaden zur Folge haben!
7.2. Endgültige Ausserbetriebnahme/ Einlagerung
Die Anlage abschalten, Maschine vom Stromnetz
trennen, ausbauen und einlagern. Für die Einlagerung ist
folgendes zu beachten:
Warnung vor heißen Teilen!
Achten Sie beim Ausbau der Maschine auf die Tem-
peratur der Gehäuseteile. Diese können weit über
40°C heiß werden. Lassen Sie die Maschine erst auf
Umgebungstemperatur abkühlen!
•
Maschine säubern.
•
An einem sauberen und trockenen Ort lagern, Ma-
schine gegen Frost schützen.
•
Auf einem festen Untergrund vertikal abstellen und
gegen Umfallen sichern.
•
Bei Pumpen muss der Druck- und Sauganschluss mit
geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Folie) verschlossen wer-
den.
•
Die elektrische Anschlussleitung an der Kabeleinfüh-
rung gegen bleibende Verformungen abstützen.
•
Enden der Stromzuführungsleitung gegen Feuchtig-
keitseintritt schützen.
•
Maschine vor direkter Sonneneinstrahlung schützen,
um der Versprödungsgefahr von Elastomerteilen und
der Gehäusebeschichtung vorzubeugen.
•
Bei Einlagerung in Werkstätten beachten: Die Strah-
lung und die Gase, die beim Elektroschweißen ent-
stehen, zerstören die Elastomere der Dichtungen.
•
Bei längerer Einlagerung ist das Laufrad bzw. der Pro-
peller regelmäßig (halbjährlich) von Hand zu drehen.
Dies verhindert Eindrückmarken in den Lagern und
ein festsetzen des Läufers.
Содержание C237 W3
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