Sicherheit
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TOPlift L+ edition • Operating instructions • Betriebsanleitung
Personalbedarf
Bei Benutzung des Servicelifts oder für Arbeiten am Lift müssen mindestens zwei
qualifizierte Personen anwesend sein. Die Personen in und an der
Windenergieanlage müssen jederzeit in der Lage sein, einen Notruf abzusetzen.
Verordnungen für den
Betreiber
In Deutschland: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01. Juni 2015.
2.4
Transport und Lagerung
Transportbedingungen ab
Werk
Der Servicelift wird ab Werk liegend auf einer Holzpalette geliefert. Die
zugehörigen Komponenten (Seile, Seilgewichte etc.) lagern darunter. Wird der
Servicelift noch weiter transportiert, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
Transportieren Sie den Servicelift nur auf der Rückseite liegend. Achten
Sie darauf, dass er nicht zur Seite hin gekippt wird.
Belasten Sie den Servicelift nicht mit zusätzlichen Lasten.
Schützen Sie den Servicelift vor Witterung und Feuchtigkeit, sowie
Salzwasser und salzhaltiger Luft.
Lagerbedingungen
Wird der Servicelift über einen längeren Zeitraum gelagert, bevor er installiert
wird, sind folgende Lagerbedingungen einzuhalten:
Der Servicelift sollte in einem geschlossenen Raum vor Witterung und
Feuchtigkeit geschützt werden.
Bei der Lagerung ist eine möglichst niedrige Luftfeuchtigkeit
anzustreben. Vermeiden Sie lange Lagerzeiten in salzhaltiger
Umgebung.
Lagern Sie den Servicelift nur im zugelassenen Temperaturbereich
Lagern Sie den Servicelift nur auf der Rückseite liegend und belasten Sie
ihn nicht mit zusätzlicher Ladung.
3
Sicherheit
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der TOPlift L+ edition ist ausschließlich für die hier beschriebene
bestimmungsgemäße Verwendung einzusetzen.
Der Servicelift dient ausschließlich dem Transport von Personen einschließlich
Arbeitsmaterial oder zum Materialtransport zum höher gelegenen Arbeitsplatz im
Inneren von turmähnlich geschlossenen Bauwerken (z.B. Windenergieanlage).
Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch speziell vom Hersteller geschultes,
zertifiziertes Personal.
Die maximal zulässige Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Für Personen- und Materialschäden oder Betriebsstörungen am Servicelift oder
am Bauwerk durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung übernimmt der
Hersteller keine Haftung.
Alle Fristen für Prüfungen und Wartungen sind unbedingt einzuhalten.
Örtliche, regionale und nationale Bestimmungen und Vorschriften sind zu
beachten und einzuhalten.