4.0 Allgemeines zur Isolationsmessung
Die Isolationsmessung muß bei Elektroinstallatio-
nen vor der endgültigen Inbetriebnahme durchge-
führt werden. Sie ist hierbei von grundsätzlicher Be-
deutung, da die Isolationsmessung (Schutz gegen
gefährliche Körperströme) als einzige Messung
dem Brandschutz dient. Fließt infolge eines Isolati-
onsfehlers ein begrenzter Fehlerstrom zwischen
zwei Leitern, so führt das zu einer Erwärmung oder
gar zur Zündung eines Brandes. Nur durch die Iso-
lationsmessung kann ein solcher Fehler geortet
werden.
Nach DIN VDE 0100 Teil 610 erfolgt die Messung
des Isolationswiderstandes:
•
von allen Aussenleitern (z.B. L1, L2, L3) zur Erde
bzw. zum geerdeten Schutzleiter (PE)
•
zwischen Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N)
Zusätzlich sollten folgende Messung durchgeführt
werden:
•
zwischen allen aktiven Leitern (z.B. L1, L2, L3, N).
Diese Messung ist an jedem einzelnen Stromkreis
getrennt durchzuführen. Die Messung erfolgt mit
einer Gleichspannung von 500V.
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