AMF-Bruns GmbH & Co. KG I Hauptstraße 101 I 26689 Apen
T49 (0) 44 89 / 72 72 -22 I Fax +49 (0) 44 89 / 62 45
www.amf-bruns.de
7
BedIenunGsAnLeITunG / oPeRATInG InsTRuCTIon / MAnuAL
• Der Linearlift ist ausschließlich entsprechend seiner Auslegung, zum Anheben und Absenken
von Menschen mit Behinderung, zu betreiben. Das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen gehört auch zur bestimmungsgemäßen
Verwendung. Für Vorkommnisse, die sich aus Nichtbeachtung der vorgegebenen Vorschriften
ergeben, ist der Hersteller nicht verantwortlich und nicht haftbar.
• Eine darüber hinausgehende oder andere Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß und kann
zu Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter sowie zur Beeinträchtigung des Line-
arliftes führen. Das Risiko trägt allein der Betreiber!
• Der Linearlift ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Re-
geln gebaut. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter bzw. zu Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
• Linearlifte sind nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung zu benutzen! Insbesondere Störun-
gen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen bzw. beseitigen zu
lassen! Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung
und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
• Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass nur eingewiesenes Personal an dem Linearlift arbeitet.
• Der Betreiber hat sich zu verpflichten, den Linearlift in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
• Jede Person, die sich mit der Montage, Demontage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instand-
haltung des Linearliftes befasst, muss die komplette Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
Vor dem Probelauf ist zu prüfen, ob die mechanischen sowie elektrischen Schutzeinrichtungen
(z. B. Blinkleuchte) ordnungsgemäß installiert sind.
• Nach Elektro-Montage oder Instandhaltung sind die eingesetzten Schutzmaßnahmen zu testen.
• Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen, welche die Sicherheit des Linearliftes beeinflus-
sen, sind nicht gestattet.
• Während des Betriebes ist darauf zu achten, dass sich keine Personen oder Haustiere unter der
Hubplattform befinden.
• Bei Störungen ist der Linearlift sofort abzuschalten und die Störungsursache zu beseitigen.
• Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ist der Linearlift abzuschalten und gegen Ein-
schalten zu sichern (z.B. Minusklemme der Batterie abziehen).
• Sämtliche Reparaturarbeiten an dem Linearlift sind grundsätzlich nur im Stillstand durchzuführen.
• Vor der Wiederinbetriebnahme nach Instandsetzungen ist zu prüfen, ob alle Schutzvorrichtungen
angebracht sind.
• Für den Betrieb des Linearliftes gelten in jedem Fall die örtlichen Sicherheitsbestimmungen.
1
Bestimmungsgemäße Verwendung