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Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn
gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatliche Stellen auf begründetes Verlangen die
speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln. Diese Übermittlung erfolgt digital.
Cham, 22.04.2020
Ort und Datum
Unterschrift
Unterschrift
Roberto Bernich
Matthias Iseli
Leiter Qualitätsmanagement
CEO
Содержание AXDV-R1 Series
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