DE - Original Betriebsanleitung (gilt auch für
Sonderausführungen)
V
ORWORT
Produkte der CMCO Industrial Products GmbH sind nach dem Stand der Technik und
den anerkannten gültigen Regeln gebaut. Durch unsachgemäße Handhabungen
können dennoch bei der Verwendung der Produkte Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter auftreten bzw. Beschädigungen am Hebezeug oder anderen
Sachwerten entstehen.
Der Betreiber ist für die sach- und fachgerechte Unterweisung des Bedienpersonals
verantwortlich. Dazu ist die Betriebsanleitung von jedem Bediener vor der ersten
Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen.
Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, das Produkt kennenzulernen und die
bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Betriebsanleitung enthält
wichtige Hinweise, um das Produkt sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben.
Ihre Beachtung hilft Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu
vermindern und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des Produktes zu erhöhen. Die
Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort des Produktes verfügbar sein. Neben der
Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütungsvorschrift sind auch die anerkannten
Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das Personal für Bedienung, Wartung oder Reparatur des Produktes muss die
Anweisungen in dieser Betriebsanleitung lesen, verstehen und befolgen.
Die beschriebenen Schutzmaßnahmen führen nur dann zu der erforderlichen
Sicherheit, wenn das Produkt bestimmungsgemäß betrieben und entsprechend den
Hinweisen installiert bzw. gewartet wird. Der Betreiber ist verpflichtet, einen sicheren
und gefahrlosen Betrieb zu gewährleisten.
B
ESTIMMUNGSGEMÄSSE
V
ERWENDUNG
Das Gerät dient dem Heben, Ablassen, Ziehen und Spannen von Lasten.
Das Gerät eignet sich ebenfalls zur Ladungssicherung im Straßenverkehr nach EN
12195 z.B. auf LKW. Hierzu sind die Spannkraft STF sowie die Handkraft SHF, die auf
dem Typenschild angegeben sind, zu berücksichtigen (
�
Tab. 1).
ACHTUNG: Das Gerät darf nur in solchen Situationen eingesetzt werden, in
denen sich die Tragfähigkeit des Gerätes und/oder der Tragkonstruktion nicht mit
der Laststellung ändert.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet Columbus McKinnon Industrial Products
GmbH nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender bzw. Betreiber.
Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL) ist die maximale Last, die
angeschlagen werden darf.
Sollte das Hebezeug zum häufigen Ablassen aus großen Höhen oder im Taktbetrieb
eingesetzt werden, ist wegen evtl. Überhitzung zuvor mit dem Hersteller Rücksprache
zu halten.
Sowohl der Trag- als auch der Lasthaken des Gerätes muss sich im Moment des
Anhebens der Last in einer Lotrechten über dem Schwerpunkt (S) der Last befinden,
um ein Pendeln der Last beim Hebevorgang zu vermeiden.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Der Anschlagpunkt und seine Tragkonstruktion muss für die zu erwartenden maximalen
Belastungen (Eigengewicht des Gerätes + Tragfähigkeit) ausgelegt sein.
Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bediener darauf zu achten, dass das Hebezeug
so bedient werden kann, dass der Bediener weder durch das Gerät selbst noch durch
das Tragmittel oder die Last gefährdet wird
Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon
überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im
Gefahrenbereich aufhalten.
Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist verboten.
Lasten nicht über längere Zeit oder unbeaufsichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
Das Hebezeug kann in einer Umgebungstemperatur zwischen
–
10°C und +50°C
eingesetzt werden. Bei Extrembedingungen muss mit dem Hersteller Rücksprache
genommen werden.
ACHTUNG: Bei Umgebungstemperaturen unter 0°C vor Benutzung durch 2-
3maliges Anheben und Absenken einer kleinen Last überprüfen, ob die Bremse
vereist ist.
Vor dem Einsatz des Hebezeuges in besonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit,
salzig, ätzend, basisch) oder der Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuerflüssige
Massen, radioaktive Materialien) ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Zum Anschlagen einer Last dürfen nur zugelassene und geprüfte Anschlagmittel
benutzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört neben der Beachtung der
Betriebsanleitung auch die Einhaltung der Wartungsanleitung.
Bei Funktionsstörungen oder abnormalen Betriebsgeräuschen ist das Hebezeug sofort
außer Betrieb zu setzen.
S
ACHWIDRIGE
V
ERWENDUNG
(Nicht vollständige Auflistung)
Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des Tragmittels sowie der Tragkonstruktion
darf nicht überschritten werden.
Das Gerät darf nicht zum Losreißen festsitzender Lasten verwendet werden. Es ist
ebenso verboten, eine Last in die schlaffe Lastkette fallen zu lassen (Gefahr des
Kettenbruchs).
Das Entfernen oder Verdecken von Beschriftungen (z.B. durch Überkleben),
Warnhinweisen oder dem Typenschild ist untersagt.
Beim Transport der Last ist eine Pendelbewegung und das Anstoßen an Hindernisse zu
vermeiden.
Die Last darf nicht in Bereiche bewegt werden, die für den Bediener nicht einsehbar
sind. Nötigenfalls hat er sich um Hilfestellung zu bemühen.
Motorischer Antrieb des Gerätes ist verboten.
Eine Hebelverlängerung ist nicht statthaft. Es dürfen nur Original-Handhebel verwendet
werden.
Das Gerät darf niemals mit mehr als der Kraft einer Person bedient werden.
Schweißarbeiten an Haken und Lastkette sind verboten. Die Lastkette darf nicht als
Erdungsleitung bei Schweißarbeiten verwendet werden.
Schrägzug, d.h. seitliche Belastungen des Gehäuses oder der Unterflasche, ist
verboten.
Die Lastkette darf nicht als Anschlagkette (Schlingkette) verwendet werden.
Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist verboten.
Lastkette nicht knoten oder mit Bolzen, Schraube, Schraubendreher oder Ähnlichem
verbinden. Fest in Hebezeugen eingebaute Lastketten dürfen nicht instand gesetzt
werden.
Das Entfernen der Sicherheitsbügel von Trag- bzw. Lasthaken ist verboten.
Hakenspitze nicht belasten. Das Anschlagmittel muss immer im Hakengrund aufliegen.
Das Kettenendstück darf nicht als betriebsmäßige Hubbegrenzung verwendet werden.
Ein betriebsmäßiges Drehen der aufgenommenen Lasten ist verboten, da die
Unterflasche des Gerätes dafür nicht konzipiert ist. Ist ein betriebsmäßiges Drehen
vorgesehen, müssen sog. Drallfänger eingesetzt werden bzw. es ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
In den Lasthaken des Hebezeuges darf nur ein einzelnes Lastaufnahmemittel gehängt
werden.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Gerät nicht aus großer Höhe fallen lassen. Es sollte immer sachgemäß auf dem Boden
abgelegt werden.
Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden
(Sonderausführungen auf Anfrage).
M
ONTAGE
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an
der es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da
sonst unzulässigen Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
P
RÜFUNG VOR DER ERSTEN
I
NBETRIEBNAHME
Vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und nach
grundlegenden Änderungen ist das Produkt einschließlich der Tragkonstruktion einer
Prüfung durch eine befähigte Person* zu unterziehen. Diese Prüfung besteht im
Wesentlichen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung. Diese Prüfungen sollen
sicherstellen, dass sich das Hebezeug in einem sicheren Zustand befindet,
ordnungsgemäß aufgestellt und betriebsbereit ist und gegebenenfalls Mängel bzw.
Schäden festgestellt und behoben werden.
*Als befähigte Personen können z.B. die Wartungsmonteure des Herstellers oder
Lieferanten angesehen werden. Der Unternehmer kann aber auch entsprechend
ausgebildetes Fachpersonal des eigenen Betriebes mit der Prüfung beauftragen.
Vor der Inbetriebnahme ist die Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
P
RÜFUNG VOR
A
RBEITSBEGINN
Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät einschließlich der Tragmittel, Ausrüstung und
Tragkonstruktion auf augenfällige Mängel und Fehler wie z.B. Verformungen, Anrisse,
Verschleiß und Korrosionsnarben zu überprüfen. Weiterhin sind die Bremse und das
korrekte Einhängen des Gerätes und der Last zu überprüfen.
Bremsfunktion prüfen
Vor Arbeitsbeginn unbedingt die Funktion der Bremse prüfen:
Dazu ist mit dem Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu ziehen oder zu
spannen und wieder abzusenken bzw. zu entlasten. Beim Loslassen des Handhebels
muss die Last in jeder beliebigen Position gehalten werden.
Diese Überprüfung soll sicherstellen, dass auch bei Temperaturen unter 0°C die
Bremsscheiben nicht vereist sind. Sie ist mindestens zweimal zu wiederholen, bevor mit
der weiteren Arbeit begonnen wird.
ACHTUNG: Bei Funktionsstörung der Bremse ist das Gerät sofort außer Betrieb
zu setzen und Rücksprache mit dem Hersteller zu halten!
Überprüfung des Anschlagpunktes
Der Anschlagpunkt für das Hebezeug ist so zu wählen, dass die Tragkonstruktion, an
der es montiert werden soll, eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu erwartenden
Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass sich das Gerät auch unter Last frei ausrichten kann, da
sonst unzulässige Zusatzbelastungen auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
Überprüfung der Lastkette
Die Lastkette muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Korrosionsnarben,
Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Überprüfung des Kettenendstücks
Das Kettenendstück muss unbedingt und immer am losen Kettenende montiert sein.
Abnutzungen bzw. Fehlstellungen dürfen nicht vorhanden sein.
Überprüfung des Trag- und Lasthakens
Der Trag- bzw. Lasthaken muss auf Risse, Verformungen, Beschädigungen, Abnutzung
und Korrosionsnarben überprüft werden. Der Sicherheitsbügel muss leichtgängig und
voll funktionsfähig sein.
Überprüfung des Kettenverlaufs der Unterflasche
Vor jeder Inbetriebnahme zwei- oder mehrstrangiger Geräte ist darauf zu achten, dass
die Lastkette nicht verdreht oder verschlungen ist. Bei zwei- oder mehrstrangigen
Geräten kann es zu einer Verdrehung z.B. dann kommen, wenn die Unterflasche
umgeschlagen wurde.
Bei Kettenersatz ist auf richtigen Kettenverlauf zu achten. Die Kettenschweißnaht muss
nach außen zeigen.
Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die vom Hersteller zugelassen sind. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie
mit sofortiger Wirkung.
Funktionsprüfung
Vor der Inbetriebnahme ist die einwandfreie Funktion des Kettentriebes im unbelasteten
Zustand zu testen.
F
UNKTION
/
B
ETRIEB
Aufstellung, Wartung, Bedienung
Mit der Aufstellung, Wartung oder der selbstständigen Bedienung der Hebezeuge
dürfen nur Personen betraut werden, die mit den Geräten vertraut sind.
Sie müssen vom Unternehmer zum Aufstellen, Warten oder Betätigen der Geräte
beauftragt sein. Zudem müssen dem Bediener die Regeln der UVV bekannt sein.
Kettenfreischaltung
Schalthebel in Neutralstellung bringen. Die Kette kann in beide Richtungen gezogen
und der Lastkettenstrang so schnell auf Vorspannung gebracht werden.
ACHTUNG: Die Mindestbelastung für das automatische Schließen der Bremse
liegt zwischen 30 und 45 kg.
Heben der Last
Schalthebel in Richtung Heben "
�
" drehen und einrasten lassen.
Mit dem Handhebel Pumpbewegungen ausführen. Wenn das Hebezeug unter Last
steht, ohne dass damit gearbeitet wird, muss der Schalthebel in Stellung Heben "
�
"
verbleiben.
Senken der Last
Schalthebel in Richtung Senken "
�
" drehen und einrasten lassen.
Mit dem Handhebel Pumpbewegungen ausführen.
Verspannung der Bremse
Wird ein unter Last stehendes Hebezeug durch Abheben der Last bzw. Einreißarbeiten
plötzlich entlastet, ohne dass zuvor die Senkarbeit eingeleitet wurde, so bleibt die
Bremse geschlossen. Ein Schließen der Bremse erfolgt ebenfalls, wenn der Lasthaken
mit der Unterflasche zu fest gegen das Gehäuse gezogen wird.
Lösen der verspannten Bremse
Schalthebel in Richtung Senken "
�
" drehen und den Handhebel ruckartig durchdrücken.
Falls die Verspannung sehr hoch ist, kann die Bremse mit einer schlagartigen
Belastung auf den Handhebel gelöst werden
P
RÜFUNG
,
W
ARTUNG
&
R
EPARATUR
Laut
bestehenden
nationalen/internationalen
Unfallverhütungs-
bzw.
Sicherheitsvorschriften müssen Hebezeuge
•
gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
•
vor der ersten Inbetriebnahme,
•
vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
•
nach grundlegenden Änderungen,
•
jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können
kürzere Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und
Funktionsprüfung) hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der
Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden
(z.B. in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfungen und die sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in
einem Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine
oder mehrere Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf.
weitere Prüfungen durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle
Gelenkstellen und Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist
das Gerät zu reinigen.
Spätestens nach 10 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen
werden.
Insbesondere die Maße der Lastkette, des Last- und des Traghakens bedürfen der
Beobachtung.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
Prüfung der Lastkette (nach DIN 685-5)
Die Lastkette ist jährlich, jedoch spätestens nach 50 Betriebsstunden auf mechanische
Schäden zu untersuchen. Sie muss auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse,
Korrosionsnarben, Verschleiß und ausreichende Schmierung überprüft werden.
Rundstahlketten müssen ausgewechselt werden, wenn die ursprüngliche Nenndicke ´d´
am stärksten verschlissenen Kettenglied um mehr als 10% abgenommen hat oder
wenn die Kette über eine Teilung ´pn´ eine Längung von 5% oder 11 Teilungen (11 x
pn) eine Längung von 3% erfahren hat.
Die Nominalwerte und Verschleißgrenzen sind Tabelle 2 zu entnehmen. Bei Erreichen
eines der Grenzwerte ist die Lastkette auszutauschen.
Wartung der Lastkette
Kettenverschleiß in den Gelenkstellen ist in den weitaus meisten Fällen auf
ungenügende Pflege der Kette zurückzuführen. Um eine optimale Schmierung der
Umlenkungen zu gewährleisten, muss die Kette in regelmäßigen, auf den Einsatz
abgestimmten Zeitabständen, mit kriechfähigem Schmierstoff (z.B. Getriebeöl)
geschmiert werden. Bei verschleißfördernden Umgebungseinflüssen, wie z.B. Sand etc.
sollte ein Trockenschmiermittel, wie z.B. PTFE-Spray, verwendet werden. Durch eine
sorgfältige Schmierung der Lastkette kann die Standzeit auf das 20- bis 30-fache
gegenüber einer ungewarteten Kette verlängert werden.
•
Beim Schmiervorgang ist die Kette zu entlasten, damit das Öl die
verschleißbeanspruchten Umlenkungen benetzen kann. Die aneinander liegenden
Umlenkungen müssen stets Schmierstoff aufweisen, ansonsten kommt es zu einem
erhöhten Kettenverschleiß.
•
Es genügt nicht, die Ketten von außen zu schmieren, weil so nicht gewährleistet ist,
dass sich in den Umlenkstellen ein Schmierfilm aufbaut.
•
Bei konstantem Hubweg der Kette muss auf den Umschaltbereich von Hub- in
Senkbewegung besonders geachtet werden.
•
Es ist darauf zu achten, dass die Lastkette über ihre gesamte Länge geschmiert wird,
auch der Teil der Kette, der sich im Gehäuse des Hebezeuges befindet.
•
Verschmutzte Ketten mit Petroleum oder einem ähnlichen Reinigungsmittel säubern,
keinesfalls die Kette erhitzen.
•
Beim Schmiervorgang muss der Verschleißzustand der Kette mit überprüft werden.
ACHTUNG: Es ist dafür Sorge zu tragen, dass kein Schmiermittel in den
Bremsraum gelangt. Ein Versagen der Bremse kann die Folge sein.
Austausch der Lastkette
Die Lastkette ist bei sichtbaren Beschädigungen oder Verformungen, jedoch spätestens
bei Erreichen der Ablegereife, durch eine neue Kette gleicher Abmessungen und Güte
zu ersetzen. Der Austausch einer ablegereifen Lastkette darf nur von einer autorisierten
Fachwerkstatt durchgeführt werden. Es dürfen nur Lastketten eingebaut werden, die
vom Hersteller zugelassen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe erlischt die
gesetzliche Gewährleistung bzw. Garantie mit sofortiger Wirkung.
HINWEIS: Ein Lastkettenwechsel ist ein dokumentationspflichtiger Vorgang!
Einstrangiges Hebezeug
•
Neue Kette nur im entlasteten Zustand einziehen.
•
Als Hilfsmittel wird ein offenes Lastkettenglied benötigt. Es kann durch
Herausschleifen eines Stückes aus einem vorhandenen Kettenglied gleicher Dimension
hergestellt werden. Dabei muss die Länge des herausgetrennten Stückes mindestens
der Kettengliedstärke entsprechen.
•
Lasthaken von der alten Lastkette demontieren und offenes Lastkettenglied in das
lose Ende der Lastkette hängen.
•
Die neue, geschmierte Lastkette ist ebenfalls in das offene Kettenglied einzuhängen
und durch das Hubwerk zu ziehen (Handrad im Uhrzeigersinn drehen).
•
Kette nicht verdreht einbauen. Die Schweißnähte müssen vom Lastkettenrad nach
außen weisen.
•
Sobald die alte Lastkette das Hubwerk durchlaufen hat, kann sie zusammen mit dem
offenen Kettenglied ausgehängt und der Lasthaken an der neu eingezogenen Lastkette
befestigt werden.
•
Das Kettenendstück muss vom Leerstrang der alten, ausgetauschten Lastkette
entfernt und am Leerstrang der neu eingezogenen Lastkette angebracht werden.
ACHTUNG: Das Kettenendstück muss unbedingt am losen Kettenende
(Leerstrang) montiert/vorhanden sein.
Mehrstrangiges Hebezeug
ACHTUNG: Neue Kette nur im entlasteten Zustand der Unterflasche einziehen, da
die Unterflasche sonst beim Lösen der Lastkette herunterfallen kann.
Verletzungsgefahr!
•
Als Hilfsmittel wird ein offenes Lastkettenglied benötigt. Es kann durch
Herausschleifen eines Stückes aus einem vorhandenen Kettenglied gleicher Dimension
hergestellt werden. Dabei muss die Länge des herausgetrennten Stückes mindestens
der Kettengliedstärke entsprechen.
•
Das Laststrangende der Lastkette vom Gehäuse des Hubwerks oder der Unterflasche
lösen (je nach Modell).
•
Vorbereitetes, offenes Lastkettenglied in das nun freie Lastkettenende hängen.
•
Die neue, geschmierte Lastkette ebenfalls in das offene Kettenglied einhängen und
durch die Unterflasche und das Hubwerk ziehen (Handrad im Uhrzeigersinn drehen).
•
Kette nicht verdreht einbauen. Die Schweißnähte müssen vom Lastkettenrad nach
außen weisen.
•
Sobald die alte Lastkette das Hubwerk durchlaufen hat, kann sie zusammen mit dem
offenen Kettenglied ausgehängt werden.
•
Das Laststrangende der neu eingezogenen Lastkette am Gehäuse/Rahmen bzw. an
der Unterflasche (modellabhängig) des Hebezeuges befestigen.
•
Loses Ende des Leerstranges der neuen Lastkette wieder mit dem Kettenendstück
versehen.
ACHTUNG: Das lose Leerstrangende muss unbedingt am Kettenendstück
montiert sein.
Prüfung des Last- und Traghakens
Die Prüfung der Haken auf Verformung, Beschädigungen, Oberflächenrisse, Abnutzung
und Korrosion ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Die
jeweiligen Einsatzbedingungen können auch kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
Haken, die laut Prüfung verworfen wurden, sind durch neue zu ersetzen.
Schweißungen an Haken, z. B. zum Ausbessern von Abnutzung sind nicht zulässig.
Trag- und/oder Lasthaken müssen ausgewechselt werden, wenn die Maulöffnung um
10% aufgeweitet ist oder wenn die Nennmaße durch Abnutzung um 5% abgenommen
haben. Die Nominalwerte und Verschleißgrenzen sind Tabelle 3 zu entnehmen. Bei
Erreichen eines der Grenzwerte sind die Bauteile auszuwechseln.
Prüfung der Bremse
Bei Auffälligkeiten (z.B. defekten Friktionsscheiben) ist sofort mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten. Alle Bauteile der Bremse sind auf Verschleiß, Beschädigungen,
Verfärbungen durch Überhitzung und Funktion hin zu überprüfen.
Friktionsscheiben unbedingt frei von Fett, Öl, Wasser und Schmutz halten. Die
Verklebung der Friktionsscheiben ist zu überprüfen.
Reparaturen dürfen nur von autorisierten Fachwerkstätten, die Original Yale
Ersatzteile verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach längerer Standzeit ist das Hebezeug vor der
Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
p
n
11 x p
n
d
d = Nenndicke der Kette / Nominal thickness of chain
Epaisseur nominale de la chaîne
d
1
, d
2
= Istwert / Actual value / Valeur réelle
d
1
+ d
2
d
min.
=
≤
0,9 d
2
d
1
d
2