Deutsch
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WILO SE 03/2018
2.2
Personalqualifikation
Das Personal für die Montage, Bedienung und Wartung muss die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwor-
tungsbereich, Zuständigkeit und Überwachung des Personals sind
durch den Betreiber sicherzustellen. Liegen dem Personal nicht die
notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unter-
weisen. Falls erforderlich kann dies im Auftrag des Betreibers durch
den Hersteller des Produktes erfolgen.
2.3
Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann eine Gefährdung
für Personen, die Umwelt und Produkt/Anlage zur Folge haben. Die
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher
Schadenersatzansprüche.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefähr-
dungen nach sich ziehen:
• Gefährdungen von Personen durch elektrische, mechanische und
bakteriologische Einwirkungen,
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen,
• Sachschäden,
• Versagen wichtiger Funktionen des Produktes/der Anlage,
• Versagen vorgeschriebener Wartungs- und Reparaturverfahren.
2.4
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die
bestehenden nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie
eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften
des Betreibers sind zu beachten.
2.5
Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich
Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen
Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen
benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicher-
heit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anwei-
sungen, wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie
nicht mit dem Gerät spielen.
• Führen heiße oder kalte Komponenten am Produkt/der Anlage zu
Gefahren, müssen diese bauseitig gegen Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Komponenten (z. B. Kupplung)
darf bei sich im Betrieb befindlichem Produkt nicht entfernt werden.
• Leckagen (z. B. Wellendichtung) gefährlicher Fördermedien (z. B. ex-
plosiv, giftig, heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefähr-
dung für Personen und die Umwelt entsteht. Nationale gesetzliche
Bestimmungen sind einzuhalten.
• Leicht entzündliche Materialien sind grundsätzlich vom Produkt fern-
zuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. Wei-
sungen lokaler oder genereller Vorschriften [z. B. IEC, VDE usw.] und
der örtlichen Energieversorgungsunternehmen sind zu beachten.
2.6
Sicherheitshinweise für Montage-
und Wartungsarbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Montage- und Wartungs-
arbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausge-
führt werden, das sich durch eingehendes Studium der Betriebs-
anleitung ausreichend informiert hat.
Die Arbeiten an dem Produkt/der Anlage dürfen nur im Stillstand
durchgeführt werden. Die in der Einbau- und Betriebsanleitung
beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des Produktes/der
Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt
werden.
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