BA-CFD-RLM-ATEX 4.0
– 05/2019
Deutsch
DE-7/24
4.
Sicherheit
4.1. Produktsicherheit
Die Ventilatoren bieten ein hohes Maß an Betriebssicherheit und einen
hohen Qualitätsstandard, der durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-
System (EN ISO 9001) gewährleistet wird.
Alle Ventilatoren werden vor Verlassen des Werkes einer Kontrolle
unterzogen und mit einem Prüfsiegel versehen.
Dennoch können beim Betrieb der Ventilatoren Gefahren für Leib und Leben
des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Ventilators und
anderer Sachwerte entstehen.
Ventilator nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung
der Betriebsanleitung betreiben.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen lassen.
GEFAHR!
Explosionsfähige Gasgemische können in Verbindung mit heißen und
bewegten Teilen schwere oder tödliche Verletzungen verursachen.
Explosionsgefahr durch erhöhte Umgebungstemperatur!
Umgebungstemperatur beobachten.
Für ausreichende Kühlluftzufuhr sorgen
4.2. Sicherheitsvorschriften
Ventilator nur in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften in Betrieb
nehmen, betreiben und instand halten:
Betriebsanleitung
Warn- und Hinweisschilder am Ventilator
Alle anderen zur Anlage gehörenden Betriebs- und Montageanleitungen
Anlagenspezifische Bestimmungen und Erfordernisse
Gültige nationale und regionale Vorschriften, insbesondere zu
Explosionsschutz, Sicherheit, Unfallverhütung
4.3. Schutzeinrichtungen
1.
Rotierende Teile (Wellen, Laufrad usw.) durch geeignete
Schutzeinrichtungen gegen Berührung sichern.
2.
Schutzvorrichtungen so auslegen, dass das Ansaugen oder Hineinfallen
von Gegenständen verhindert wird.
3.
Schutzvorrichtungen, die bei der Montage demontiert wurden,
unmittelbar nach der Montage (und vor dem elektrischen Anschluss)
wieder anbringen.