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B
0435
0033
A
De
utsch
EN 1149-5:2018
Nachfolgende Norm (EN 1149-5:2018) legt die Leistungsanforderungen an
Schutzkleidung fest, die aus flexiblen Materialien besteht und zum Schutz des Körpers
vorgesehen ist. Die Schutzkleidung erfüllt die Anforderungen an Werkstoffe und
Ausführungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung,
die Bestandteil eines vollständig geerdeten Systems zur
Vermeidung von zündfähigen Entladungen ist. In brennbaren
Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, können
die Anforderungen möglicherweise nicht genügen. Diese
Bekleidung gilt nicht für den Schutz vor Netzspannungen.
EN 1149-5:2018
Schutzkleidung mit elektrostatischen Eigenschaften
zur Vermeidung zündfähiger Entladungen. In Teil 5 werden
die Leistungsanforderungen an Material und Konstruktion
definiert. Das hiermit verbundene Prüfverfahren für das
elektrostatisch ableitfähige Material basiert auf der Messung
des Ladungsabbaus nach DIN EN 1149-3:2004, Prüfverfahren 2 (Influenzaufladung).
Die antistatische Wirksamkeit ist nur bei sicherer Erdung der Person/Kleidung z.B.
durch antistatisches Schuhwerk nach EN ISO 20345 mit der Zusatzanforderung A
oder Berufsschuhe nach EN ISO 20347 mit der Zusatzanforderung A gegeben. Der
elektrische Widerstand zwischen Person und Erde muss weniger als 10
8
Ω betragen.
Während der Arbeitsbewegungen darf keine Lücke zwischen den zweiteiligen
Bekleidungsstücken auftreten. Die Jacke muss während der Arbeit geschlossen sein.
Alle Taschen müssen von der Jacke bedeckt sein. Alle darunterliegenden Bekleidungs-
teile die keine elektrostatisch ableitenden Eigenschaften erfüllen, müssen bei jeder
Körperbewegung durch die Schutzkleidung abgedeckt sein. Die Schutzkleidung darf
nicht in brennbarer oder explosionsfähiger Atmosphäre sowie bei der Handhabung
von brennbaren und explosionsfähigen Substanzen geöffnet oder abgelegt werden.
Ein Ablegen der Kleidung in explosionsgefährdeten Bereichen ist nicht erlaubt.
Elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung ist dafür ausgelegt in den Zonen 1, 2, 20,
21 und 22 (siehe EN 60079-10-1[7] und EN 60079-10-2[8]) getragen zu werden in
denen die Mindestzündenergie einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht weniger als
0,016 mJ beträgt. Vor dem Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0
und bei Vorhandensein sehr explosibler Gase/Dämpfe der Explosionsgruppe IIC ist
eine spezielle einsatzspezifische Risikoanalyse vorzunehmen und elektrostatisch
ableitfähige Schutzkleidung darf nicht ohne die vorherige Zustimmung des
Sicherheitsbeauftragten getragen werden. Beim Betreten von explosionsgefährdeten
Bereichen ist darauf zu achten, dass grundsätzlich alle Taschen geschlossen sind und
keine Gegenstände herausschauen oder -fallen können.
Der Träger ist auf eine erforderliche Risikobewertung hinzuweisen, welche die
Notwendigkeit eines Schutzes vor Hitze und Flammen durch die elektrostatische
Schutzkleidung beurteilen muss (s.a. Mindestanforderungen Anhang II der Richtlinie
1999/92/EG).
Schutzkleidung
Elektrostatische
Eigenschaften
Die Schutzkleidung sollte manuell und
visuell untersucht werden, um
sicherzustellen, dass sie frei von
scharfen oder harten Kanten,
hervorstehenden Drahtenden, rauen
Oberflächen oder anderen Details auf
der inneren oder äußeren Oberfläche
der Kleidung ist, die zu einer
Schädigung des Anwenders oder
anderer Personen führen können.
Bei zufälliger Beaufschlagung von
flüssigen Chemikalien oder brennbarer
Flüssigkeit muss sich der
unverzüglich zurückziehen und die
Kleidung ablegen, so dass diese
Substanz nicht in Kontakt mit der Haut
kommen kann. Die Kleidung muss vor
erneutem Tragen gereinigt werden. Bei
zufälliger Beaufschlagung von
Spritzern geschmolzenen Metalls sind
Verbrennungsrisiken nicht
auszuschließen, wenn die Kleidung
direkt auf der Haut getragen wird. Der
Träger hat sich unverzüglich
zurückziehen und die Kleidung
abzulegen.
Bei sehr starker Belastung und
starkem Schwitzen sollte die Tätigkeit
unterbrochen werden, um eine
gesundheitliche Belastung zu
vermeiden.
Die Passform der Bekleidung muss
nach jeder Wäsche gegeben sein.
Der Träger der Schutzkleidung sollte
in der Lage sein, die folgenden
Bewegungen auszuführen:
Stehen, Sitzen, Gehen und
Treppensteigen
Heben beider Hände über den Kopf
Vorbeugen und einen kleinen
Gegenstand aufheben, z. B. einen
Stift
Alterungsfaktoren:
Die Lebensdauer einer Bekleidung hängt
unter anderem von Gebrauch, Pflege und
Lagerung ab.
Die Bekleidung wurde unter Laborbedin
-
gungen 5x nach Pflegevorgaben, ohne
Beanstandungen gewaschen.
Weitere Alterungsprozesse und
Anzeichen sind:
Einwirkung von UV-Licht
Starke Temperaturwechsel
Sichtbar starke Veränderungen
(Scheuerstellen, Ausdünnen, Risse,
Löcher, deutliche Farbänderung, …)
Beschädigte Verschlüsse (Reißver
-
schlüsse, Klettverschlüsse,
Druckknopfsysteme)
Beschädigte Nähte (offene oder
defekte)
Einwirkung von Chemikalien und/oder
Feuchtigkeit
Folgende Punkte sollten berücksichtigt
werden:
Die Ärmel und Hosenbeine der Kleidung
sollten nicht so lang sein, dass sie die
Bewegung der Hände und Füße
beeinträchtigen
Die Kleidung sollte nicht so schlaff sein,
dass sie umherflattert oder sich
unabhängig und störend bewegt
Es sollte keine Stellen geben, an denen
zwischen oder innerhalb der Bestandteile
der Kleidung unerwartet und unbeabsich
-
tigt Lücken entstehen
Es sollte keine unbegründeten Einschrän
-
kungen von Bewegungen an den
Gelenken geben
Die Leichtigkeit des An- und Ablegens der
Kleidung mit oder ohne Hilfe, entspre
-
chend der Art der Kleidung
Die Kleidung sollte in Bezug auf die
Bequemlichkeit nicht zu eng sein, tiefes
Atmen darf nicht behindert werden, und
es darf nirgendwo eine Einschränkung
des Blutkreislaufs geben
Accessoires, z.B. Gürtel, sollten aus
schwer entflammbarem Material oder
Leder hergestellt sein und keine
Metallelemente enthalten
Nässe, Schmutz und Schweiß können die
elektrische Isolation herabsetzen
Ein erhöhter 02-Gehalt der Luft verringert
den Schutz gegen Entflammung
beträchtlich (z.B. Schweißen in engen
Räumen)
Das elektrostatisch ableitfähige
Leistungsvermögen kann durch
Abnutzung, Reinigung und mögliche
Verschmutzung beeinträchtigt werden
Beim Befüllen von Taschen ist zu beachten:
Taschen müssen immer vollständig
verschlossen werden
Gegenstände dürfen nicht herausschauen
Gegenstände dürfen nicht herausfallen
Offensichtliche Gründe, dass die
Bekleidung nicht geeignet ist:
Die Person, die das Kleidungsstück
anprobiert, kann sie nicht tragen
Die Schutzkleidung bleibt nicht
geschlossen oder an vorgesehener
Stelle
Sie beeinträchtigt eine Lebensfunktion,
wie z. B. das Atmen
Es ist nicht möglich, beim Tragen der
Schutzkleidung einfache Aufgaben zu
erfüllen
Die Person lehnt die Schutzkleidung auf
Grund von Schmerzen ab
Die Schutzkleidung verhindert das
Tragen anderer wichtiger Teile einer PSA
Größensystem:
Das europäische Größensystem bezieht
sich auf Ihre Körpermaße und erleichtert
es Ihnen die passende Schutzkleidung
auszuwählen.
Pflege / Reparatur:
Schutzkleidung ist in einem ordnungsge
-
mäßen Zustand zu halten und in regelmä
-
ßigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstaug
-
lichkeit und auf Beschädigungen oder
Verschleiß zu überprüfen.
Reparaturen sind durch kompetente Firmen
auszuführen, um die Leistungsfähigkeit der
Schutzkleidung zu erhalten.
Nach jedem Reinigungszyklus sollte eine
Kontrolle der eingesetzten Materialien auf
ihre Einsatztauglichkeit durchgeführt
werden.
Nach 50 Waschzyklen muss die
Bekleidung komplett ausgetauscht
werden.
Waschmittel:
Keine Waschmittelsysteme mit hohem
Alkaligehalt, organischen Lösungsmitteln
oder freiem Natriumhydroxid/Kaliumhy
-
droxid verwenden. Waschmittel müssen
frei von Oxidationsmitteln sein.
Trocknen:
Die Bekleidung nicht übertrocknen
Lufttrocknung
Tunnelfinisher: Der Einsatz von
Tunnelfinishern ist nur nach Versuchen
möglich.
Die Bekleidung kann auf Grund
zahlreicher Materialien ungleichem
Krumpf neigen.
Neutralisierung:
Die Wäsche ist wirksam zu neutralisie
-
ren. Neutralisierungsmittel müssen frei
von Oxidationsmitteln sein.
Kontamination:
Die Kleidung kann durch Verbrennung
oder Deponierung entsorgt werden.
Schutzkleidung, die mit Gefahrstoffen
nach der Gefahrstoffverordnung
kontaminiert ist, muss als Sondermüll
entsorgt werden.
Mechanische Einwirkungen (Abrieb,
Biegebeanspruchung, Druck und
Zugbeanspruchung, …)
Kontamination z. B. durch Schmutz, Öl,
Spritzer geschmolzenen Metalls usw.
Abnutzung
Unschädlichkeit:
Schutzkleidung darf die Gesundheit oder
Hygiene des Anwenders nicht beeinträch
-
tigen.
Lagerung:
Die Kleidung in der Originalverpackung
trocken, staubfrei, dunkel, ohne größere
Temperaturschwankungen aufbewahren.
Maximale Lagerungsdauer bis 10 Jahre.
Ware vor direkter Lichteinwirkung
schützen.
Nach der EU-Baumusterzulassung sind
keine nachträglichen Änderungen an der
Bekleidung, außer denen die im Zertifikat
abgeprüft sind, erlaubt.