Thermo E 200/320
Brennluftversorgung
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Brennluftversorgung
Die Brennluft darf auf keinen Fall Räumen entnommen werden, in
denen sich Personen aufhalten. Die Brennluftansaugöffnung ist so zu
positionieren, dass sie nicht vom Fahrtwind oder durch das Kühler-
gebläse angeströmt wird. Sie ist so anzuordnen, dass eine Beeinträch-
tigung durch Verschmutzung, Schneebewurf und anderes oder das
Ansaugen von Abgas sicher ausgeschlossen ist.
Es ist sicherzustellen, dass die zulässige Luftansaugtemperatur (siehe
Technische Daten) nicht überschritten wird. Anderenfalls ist eine
Brennluftansaugleitung zu verlegen. Bei zu erwartenden dauerhaften
Umgebungstemperaturen oberhalb 65°C wird empfohlen, die Öffnung
der Luftansaugleitung in einen Bereich mit geringerer Temperatur zu
verlegen.
Zulässige Abmessungen der Brennluftansaugleitung Thermo E 200:
– Innendurchmesser: 55 mm
– Maximal zulässige Leitungslänge: 1,5 m ohne Abgasverlängerung
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 2,10 m
– Maximal zulässige Biegungen: 270°
Zulässige Abmessungen der Brennluftansaugleitung Thermo E 320:
– Innendurchmesser: 55 mm
– Maximal zulässige Leitungslänge: 5 m ohne Abgasverlängerung
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 5 m
– Maximal zulässige Biegungen: in Summe 270°
Der Lufteintritt der Brennluftansaugleitung ist mit einem Schutzgitter zu
versehen. Sämtliche Leitungen sind knickfrei zu verlegen.
Bei Einbau des Heizgerätes in der Nähe des Fahrzeugtankes in einem
gemeinsamen Einbauraum muss die Brennluft aus dem Freien
angesaugt und das Abgas ins Freie geführt werden. Karos-
seriedurchbrüche sind spritzwassergeschützt auszuführen.
Liegt das Heizgerät in einem geschlossenen Gehäuse, ist eine
minimale Belüftungsöffnung erforderlich:
Thermo E 200
30 cm
2
Thermo E 320
40 cm
2
Überschreitet die Temperatur im Gehäuse die zulässige Umgebungs-
temperatur des Heizgerätes (siehe Technische Daten), ist die Belüf-
tungsöffnung nach Rücksprache mit Spheros zuvergrößern.