Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Thermo E 200/320
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die Art des Brennstoffs und der Einfüllstutzen deutlich bezeichnet sein.
5.3.3.3 Am Einfüllstutzen muss ein Hinweis angebracht werden, dass
das Heizgerät vor dem Nachfüllen von Brennstoff abgeschaltet werden
muss. Eine entsprechende Anweisung muss außerdem in der
Bedienungsanleitung des Herstellers enthalten sein.
5.3.4 Abgassystem
5.3.4.1
Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass keine Ab-
gase über Belüftungseinrichtungen, Warmlufteinlässe oder Fenster-
öffnungen in das Fahrzeuginnere gelangen können.
5.3.5 Verbrennungslufteinlass
5.3.5.1
Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem
Fahrgastraum des Fahrzeugs angesaugt werden.
5.3.5.2
Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass
er nicht durch Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
5.3.6 Heizlufteinlass
entfällt
5.3.7 Heizluftauslass
entfällt
5.3.8 Automatische Steuerung des Heizungssystems
5.3.8.1
Beim Absterben des Motors des Fahrzeugs muss das
Heizungssystem automatisch abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr
innerhalb von fünf Sekunden unterbrochen werden. Wenn eine hand-
betätigte Steuerungseinrichtung bereits aktiviert ist, kann das Heizungs-
system in Betrieb bleiben.
ACHTUNG!
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin
enthaltenen Hinweise führt zum Haftungsausschluss seitens
Spheros. Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht
unter Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführte
Reparaturen. Diese hat das Erlöschen der Typgenehmigung des
Heizgerätes und damit der
ECE-Typgenehmigung
zur Folge.
VORSICHT!
An Tankstellen und Tankanlagen muss das Heizgerät wegen Explo-
sionsgefahr ausgeschaltet sein. Als Hinweis auf diese Forderung
ist in der Nähe des Tankeinfüllstutzens der jedem Heizgerät
beiliegende Aufkleber "Standheizung vor dem Tanken
abschalten!" entsprechend anzubringen.