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Wichtige Hinweise
7. Werden Zellen oder Batterien unsachgemäß ausge-
wechselt oder geladen, besteht Explosionsgefahr. Zellen
oder Batterien nur durch den entsprechenden Typ erset-
zen, um die Sicherheit des Produkts zu erhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wieder verwertet werden
und dürfen nicht in den Restmüll gelangen. Akkumu-
latoren oder Batterien, die Blei, Quecksilber oder Cad-
mium enthalten, sind Sonderabfall. Beachten Sie hier-
zu die landesspezifischen Entsorgungs- und Recycling-
Bestimmungen.
1.12 Produktentsorgung
Das ElektroG setzt die folgenden EG-Richtlinien um:
❙
2002/96/EG (WEEE) für Elektro- und Elektronikaltgeräte
und
❙
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung be-
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten
(RoHS-Richtlinie).
Am Ende der Lebensdauer des Produktes darf dieses Pro-
dukt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Auch die Entsorgung über die kommunalen Sammelstellen
für Elektroaltgeräte ist nicht zulässig. Zur umweltscho-
nenden Entsorgung oder Rückführung in den Stoffkreislauf
übernimmt die ROHDE & SCHWARZ GmbH & Co. KG die
Pflichten der Rücknahme- und Entsorgung des ElektroG für
Hersteller in vollem Umfang.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Servicepartner vor Ort, um
das Produkt zu entsorgen.
Werden die Hinweise zu Batterien und Akkumulatoren/Zellen nicht
oder unzureichend beachtet, kann dies Explosion, Brand und/oder
schwere Verletzungen von Personen, unter Umständen mit Todes-
folge, verursachen. Die Handhabung von Batterien und Akkumula-
toren mit alkalischen Elektrolyten (z.B. Lithiumzellen) muss der
EN 62133 entsprechen.
Abb. 1.4: Produktkennzeichnung nach EN 50419
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