37
Regeln für die Verwendung des Wartungssicherungsverfahrens
Das Wartungssicherungsverfahren muss immer verwendet werden, wenn die Hebebühne repartiert oder
gewartet wird oder vor Reparaturen stillgesetzt wird, wenn der Betrieb eine Verletzungsgefahr für das
Personal darstellt, sowie in allen anderen Fällen, wenn ein unbeabsichtigtes Einschalten Verletzungen
zur Folge haben kann. Bei deaktivierter Trennvorrichtung darf nicht versucht werden, die Hebebühne in
Betrieb zu setzen.
• Im Gefahrenbereich verweilen oder arbeiten,
wenn die Hebebühne nicht in die Verriegelungen
(Verriegelungsleisten) abgesenkt ist.
• D i e M a s c h i n e a k t i v i e r e n , w e n n
d i e S i c h e r h e i t s a u s r ü s t u n g o d e r d i e
Sicherheitsmechanismen nicht positioniert sind
(z.B.: Verriegelung).
• Lasten anheben, die nicht dem bestimmungsgemäßen
Gebrauch entsprechen.
• Fahrzeuge mit Gefahrengütern anheben.
In Außenbereichen oder in Werkstätten arbeiten, in
denen Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
• Autos auf der Säulen-Hebebühne waschen.
• Änderungen jeglicher Art an der Hebebühne
vornehmen.
Informationen zu werkstattinternen Unfällen,
Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt
Diese Betriebsanleitung enthält nicht die
Bedienungsanweisungen, die vom Anwender der
Säulen-Hebebühne ausgearbeitet werden müssen.
Die internen Bedienungsanweisungen enthalten die
unternehmensinternen Verfahren zur Verhütung
von Unfällen und Risiken für die Gesundheit und
Sicherheit sowie die Umwelt.
Hierzu gehören auch Maßnahmen für den Notfall,
Erste-Hilfe-Maßnahmen etc.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Säulen-Hebebühne darf nur wie folgt verwendet
werden:
• In Innenbereichen zum Anheben von
Motorfahrzeugen ohne Insassen.
• Zum Anheben von Fahrzeugen mit einer
max. Tragfähigkeit von 4000kg, je nach
Hebebühnenvariante.
• Bei korrekter Gewichtverteilung. Generell gilt, dass
die last in der Bewegungsrichtung zentriert
sein muss
Wenn sich die Hauptlast (z.B. der Motor) vorne oder
hinten befindet, gilt Folgendes:
vorne: max. 3/4,
hinten: 1/4 der Last oder umgekehrt.
Unsachgemäßer Gebrauch, Fehlanwendung
Unkorrektes Verhalten stellt ein Restrisiko für das
Leben und die Gesundheit der Personen dar, die
im Bereich der Hebebühne arbeiten.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden,
die durch eine andere als die bestimmungsgemäße
Verwendung und durch Fehlanwendung verursacht
werden.
Folgendes ist untersagt:
• Auf die Säulen-Hebebühne oder die Last klettern.
• Anheben, wenn sich Personen im Fahrzeug
befinden.
• Anheben/Absenken, wenn sich Personen oder
Tiere im Gefahrenbereich und insbesondere unter
der Hebebühne befinden.
• Ruckartig anheben oder absenken. Verhindern,
dass die Hebebühne vibriert.
• Gegenstände auf die oder unter die Hebebühne
werfen.
• Das Fahrzeug an unkorrekten Hebepunkten
anheben.
• Eine Last an nur einem Arm der Hebebühne
anheben.
0496-M004-0