
Form. 2010 / Montageanleitung
Datum: 13.02.2010
T:\windat\EU Handel\00 EG-Einbauerklärung ab 2010\03 EG-Montageanleitung\Montageanleitung nach Anhang VI.doc
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Montageanleitung nach Anhang VI
(EG-RL 2006/42/EG)
Bei der Montage der
unvollständigen Maschine
" Raupenfahrwerk
mit Gummi oder Stahlraupen "
müssen folgende Bedingungen
erfüllt sein,
damit sie ordnungsgemäß
und ohne
Beeinträchtigung der Sicherheit
und
Gesundheit von Personen
mit anderen Teilen zu einer
vollständigen Maschine
zusammengebaut
werden kann:
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bei der Montage des Fahrwerkes müssen alle fachlich
und technisch geltenden Vorschriften eingehalten
werden.
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alle Verbindungen mittels Schweißen oder Schrauben, etc.
müssen nach den allgemein geltenden Vorschriften ausge-
führt werden.
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die kompletten Verbindungen von Maschine und Fahrwerk
müssen den allgemeinen Maschinenrichtlinien entsprechen.
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die Tragfähigkeit der Verbindung muss generell überprüft
werden.
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die Anschlusskonstruktion muss mit der Maschine am
Schluss eine Einheit bilden, damit die Verwindungssteifigkeit
der beiden Fahrschiffe zueinander gewährleistet ist.
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die hydraulischen Steuerelemente der Maschine mit den
hydraulischen Komponenten der Fahrantriebe
müssen unbedingt übereinstimmen.
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die Anschlüsse der Leckölleitung mit dem Bremslüftan-
schluss dürfen auf keinen Fall vertauscht angeschlossen
werden.
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alle hydraulischen Anschlüsse und Verbindungen müssen
gemäss deren Funktion richtig angeschlossen sein.
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die maximale Oelfördermenge und der maximale Betriebs-
druck je Fahrantrieb resp. Hydraulikmotor dürfen nicht über-
schritten werden.
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nach Fertigstellung muss die vollständige Maschine
mit dem Fahrwerk zusammen geprüft werden und es muss
sichergestellt sein, dass die Fahrwerkbremsen im Drucklo-
sen Zustand der Hydraulikanlage die vollständige Maschine
in einem Gefälle / Steigung sicher halten kann.
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nach kompletter Fertigstellung der Maschine sind die Warn-
und Hinweisschilder am Fahrwerk anzubringen
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in der Betriebsanleitung der vollständigen Maschinen muss
darauf hingewiesen werden, dass bei einer fahrenden Ma-
schinen sich keine Personen in der Nähe vom Raupenfahr-
werk aufhalten dürfen.
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bei einem fahrenden Raupenfahrwerk ist der Aufenthalt von
Personen und Tieren vor und hinter dem Fahrwerk sehr
gefährlich. In diesem Bereich besteht höchste Unfallgefahr
für Mensch und Tier.
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bei einem fahrenden Raupenfahrwerk muss darauf geachtet
werden dass niemand in den Bereich der offenen Raupen-
kette, Laufrollen, Leitrad und Antriebsrad gelangen kann.
In diesem Bereich besteht höchste Unfallgefahr für Mensch
und Tier.
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