Deutsch
Gabelhubwagen SILVERLINE mit Waage
F 08.01.155
Technische Änderungen vorbehalten
Design changes under reserve
Sous réserve de modifications techniques !
4
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Gabelhubwagen mit Wiegeeinrichtung dient zum manuellen Heben und Senken als auch zum manuellen
innerbetrieblichen Verfahren, sowie zum Wiegen von Lasten bis 2 t.
Mit der
„nicht eichfähigen“
Wiegeeinrichtung können innerbetrieblich Lastabschätzungen im genannten
Bereich durchgeführt werden. Der Wiegehubwagen darf ausschließlich zum flurgebundenen Lastaufnahme
und Transport sowie zur statischen Verwiegung eingesetzt werden.
Der Einsatz setzt absolut ebenen und befestigten Untergrund voraus.
Als Gabelhubwagen ist das Gerät dazu bestimmt als Stückgutförderer im innerbetrieblichen Verkehr, z. B. in
Lagerhallen der Industrie, Spedition usw. zum Transport im Nahbereich von genormten Paletten, Gitterboxen
und anderen palettierten Lasten verwendet zu werden.
Nicht geeignet für Anwendungen in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Einsatz in aggressiver Umgebung.
Änderungen am Gabelhubwagen sowie das Anbringen von Zusatzgeräten sind nur mit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Der Gabelhubwagen ist Bestimmungs- und Ordnungsgemäß zu verwenden und zu betreiben.
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
1)
in Deutschland z. Zt.:
EG Richtlinie 2006/42/EG
UVV BGV D27 (zu beziehen bei Carl Heymanns Verlag, Köln, Berlin)
EG Richtlinie EN 1757-2
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Vor Inbetriebnahme sind unbedingt die vorliegende Betriebsanleitung sowie die Unfallverhü-
tungsvorschrift BGV D27 aufmerksam durchzuarbeiten.
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch:
Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364) Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung
sowie Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die
Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefah-
ren erkennen und vermeiden können.
Der Betrieb ist nur auf ebenem befestigtem Boden zulässig.
Unebener Untergrund verfälscht das Wiegeergebnis in beträchtlichem Maße.
Das Befördern von Personen sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich sind verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last verboten.
Die angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
Überlast führt zur Beschädigung des Wiegesystems.
Das Ladegut muss gleichmäßig auf der Gabel verteilt werden.
Die max. Traglast darf nicht überschritten werden!
Der Gabelhubwagen darf
niemals
bei angehobenen Gabeln beladen werden.
Der Hubwagen darf nur auf
waagerechter nicht geneigter Fahrbahn
verwendet werden. Der Boden muss
rutschhemmend, fest, ohne Löcher und ohne Hindernisse sein,
Transport von hängenden Lasten ist verboten
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt lassen.
Nie in bewegliche Teile greifen.
Um Verletzungen zu vermeiden empfehlen Sicherheitsschuhe und ggf. Handschuhe zu tragen.
Festgestellte Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Nur Originalersatzteile verwenden.
Tägliche Prüfungen
Einwandfreie Funktion der Stellteile prüfen.
Zustand der Laufrollen und Rollenachsen prüfen
Dichtigkeit des Hydrauliksystems prüfen
Nullpunktfunktionskontrolle durchführen