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Einbauerklärung
im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anh. II 1. B
für unvollständige Maschinen
Wichtiger Hinweis! Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn
gegebenenfalls festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut
werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht.
Head of R&D Formwork
Dipl. -Ing. Rainer Bolz
Unterschrift
Ort, Datum
Weissenhorn, 30.01.2019
Seite 2/2
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RCS Climbing Device and Hydraulics
Assembly Instructions
Part F Appendix