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G45
Allgemeine Normen und Anmerkungen
DE - 5
1.5 - VORBEREITUNGEN ZU LASTEN DES
EINKÄUFERS
a) Vorbereitung des Anlagenaufstellungsorts.
• Der Einkäufer soll laut Hinweisen in dem Abschnitt
"Maschinenaufstellung" eine Stützen äche vorberei-
ten.
b) Elektrische Anschlussvorbereitung.
• Die Stromzuführungsanlage soll den geltenden
Normen des Bestimmungslands entsprechen sowie
mit einer angemessenen Erdungsanlage versehen
werden.
• An der Zuführungsleitung an der oberen Seite der
Maschine ist eine allpolige Trennungsvorrichtung
anzubringen.
• Die elektrischen Speisekabel sind aufgrund
des höchsten, von der Maschine benötigten
Stromwerts zu dimensionieren, sodaß ein
eventueller Stromabfall bei Volllast 2% unter-
schreitet.
c) Mittelleiter
• Die Anlage ist mit Mittelleiter versehen, daher ist
eine dazu bestimmte, nach den geltenden Richtlinien
identi zierte Klemme vorbereitet worden.
1.6 - NOTVERFAHREN IM BRANDFALL
a
) Im Brandfall ist der Hauptschalter und dadurch die
Maschinenspannung auszuschalten.
b
) Zur Brandlöschung sind dafür geeignete Löscher zu
benutzen.
GEFAHRLAGE
Es ist verboten unter Spannungsumständen mit
Wasser den Brand zu löschen.
1.7 - EXPLOSIONSGEFAHR
• Die Maschine ist für Benutzung in explosionsgefährli-
chen Räumen nicht geeignet.
1.8 - SCHALLDRUCKPEGEL
GHIBLI G45-Öfen sind so gebaut worden, daß der fort-
dauernde gleichwertige gewogene A-Schalldruckpegel
(dB) die maximal zulässige 70dB-Grenze unterschrei-
tet.