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4. Grundlegende
Sicherheitshinweise
4.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
● Lesen Sie die Sicherheitshinweise vor
Inbetriebnahme aufmerksam durch.
● Lassen Sie sich nach der Installation durch
Ihren Installateur an Lüftungsgerät und
Raumluftsteuerung einweisen!
● Bewahren Sie diese Anleitung gut auf.
● Lüftungsgerät und Raumluftsteuerung
dürfen nicht als Spielzeug verwendet
werden.
● Betreiben Sie das Lüftungsgerät niemals
ohne Filter!
● Überprüfen Sie die Filter regelmäßig auf
Verschmutzung und Beschädigung,
Kapitel 7, Reinigung, Wartung.
● Wechseln Sie beide Luftfilter, wenn die
Filterwechselanzeige an der Raumluft-
steuerung erscheint, jedoch spätestens
alle 6 Monate. Verwenden Sie nur
Originalfilter!
● Filter dürfen nicht ausgewaschen werden,
da sonst die Filtereigenschaften verloren-
gehen.
● Setzen Sie das Lüftungsgerät sofort außer
Betrieb, wenn Sie Schäden oder Fehler
feststellen, die Personen oder Sachen
gefährden können! Verhindern Sie bis zur
völligen Instandsetzung eine weitere
Benutzung!
● Die Montage ist nur durch autorisierte
Fachkräfte zulässig.
● Elektrischer Anschluss und Reparaturen
sind nur durch Elektrofachkräfte zulässig.
● Schließen Sie das Gerät nur an eine fest
verlegte elektrische Installation mit
Leitungen 3 x 1,5 mm² an! Außerdem ist
eine Vorrichtung zur Trennung vom Netz
mit mind. 3 mm Kontaktöffnung je Pol
erforderlich.
● Betreiben Sie das Lüftungsgerät nur mit auf
dem Typenschild angegebener Spannung
und Frequenz.
● Trennen Sie das Lüftungsgerät vor
Reinigungs- und Wartungsarbeiten vom
Netz. Schalten Sie die Sicherung im
Sicherungskasten aus. Bringen Sie ein
Warnschild gegen versehentliches
Wiedereinschalten am Sicherungskasten
an.
● Veränderungen und Umbauten am
Lüftungsgerät sind nicht zulässig und
entbinden den Hersteller von jeglicher
Gewährleistung und Haftung.
4.2 Bestimmungen für den Betrieb
mit Feuerstätten
Beachten Sie die DIBt-Zulassung, die
aktuellen Regeln des Bundesverbandes des
Schornsteinfegerhandwerks-Zentral-
verbandes (Beurteilungskriterien für den
gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte
–
Wohnungslüftung
– Dunstabzugshaube)
sowie sonstige einschlägige Vorschriften und
Richtlinien.
Das Lüftungsgerät darf in Wohneinheiten
mit raumluftabhängigen Feuerstätten nur
installiert werden, wenn:
● die Beurteilungskriterien in Abstimmung mit
dem zuständigen Bezirks-Schornstein-
fegermeister erfüllt werden.
● ein gleichzeitiger Betrieb von
raumluftabhängigen Feuerstätten für
flüssige oder gasförmige Brennstoffe und
der luftabsaugenden Anlage durch Sicher-
heitseinrichtungen verhindert wird oder
● die Abgasführung der raumluftabhängigen
Feuerstätte durch besondere Sicherheits-
einrichtungen überwacht wird. Im
Auslösefall muss die Lüftungsanlage oder
die Feuerstätte abgeschaltet werden.
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