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Anhang E
Software-Lizenzvereinbarung
Wireless-G-Druckserver
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder
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eines Teils davon verändern, wodurch ein auf dem
Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten,
vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden
genannten Bedingungen erfüllt werden:
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem
a
auffälligen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Änderung und deren Datum
hinweist
Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen
b
verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches
das Programm oder Teile davon vollständig oder
teilweise enthält bzw vollständig oder teilweise
von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet
ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten
lizenziert wird
Liest das bearbeitete Programm bei seiner
c
Ausführung für gewöhnlich Befehle ein, müssen
Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine solche
interaktive Verwendung eine Meldung druckt oder
ausgibt Diese Meldung muss einen entsprechenden
Vermerk zum Urheberrecht enthalten und deutlich
machen, dass es keine Gewährleistung gibt (oder
andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem
muss der Benutzer darüber informiert werden,
dass er das Programm gemäß diesen Bedingungen
verbreiten kann, und erfahren, wie er eine Kopie
dieser Lizenz einsehen kann (Ausnahme: Wenn
das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt,
muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben )
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk
als Ganzes Wenn identifizierbare Teile des Werkes nicht
von dem Programm abgeleitet sind und objektiv als
unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst
zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre
Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie
diese als eigenständige Werke weitergeben Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen
weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes
Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen
nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren
Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen
Autor
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes,
Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder
Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die
komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr
besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle
der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem
Programm basieren oder unter seiner Verwendung
zusammengestellt worden sind
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert,
mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher-
oder Vertriebsmedium dieses andere Werk nicht in
den Anwendungsbereich dieser Lizenz
Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2
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auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode
oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen
in Paragraph 1 und 2 kopieren und verbreiten,
vorausgesetzt, Sie befolgen eine der folgenden
Vorgehensweisen:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
a
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren
Quelltext auf einem für den Datenaustausch
üblichen Medium aus, wobei die Verbreitung
unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2
erfolgen muss Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
b
mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen
Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur
Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als
denen, die durch den physischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
einem für den Datenaustausch üblichen Medium
weitergegeben wird Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
c
schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung
des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
Programm als Objektcode oder in ausführbarer
Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben )
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige
Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird Bei ausführbaren
Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode“
den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module
einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-
Definitionsdateien sowie die zur Kompilierung und
Installation des ausführbaren Programms verwendeten
Skripte Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quellcode nichts von dem zu enthalten, was
üblicherweise entweder als Quellcode oder in binärer
Form zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw ) geliefert
wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn,
diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren
Programm
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms
oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass der
Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode
zu kopieren
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