Termo
ISOTTA – DSA
36
7199701 Rev.05 – DE
3.4.
WÄRMEABLASSVENTIL (NICHT IM LIEFERUMFANG) (OPTIONAL)
Die Heizgeräte mit festen Brennstoffen müssen mit den von den einschlägigen Gesetzen vorgesehenen
Sicherheitsvorrichtungen installiert werden.
Daher ist der Ofen mit einer Rohrschlange für den Wärmeablass ausgestattet.
Die Rohrschlange für den Wärmeablass muss auf einer Seite an das Wassernetz (ABB. 3
A) und auf der anderen an
das Ablassnetz (
C) angeschlossen werden. Das Wärmeablassventil, dessen Kolben am Anschluss B zu montieren
ist, schaltet bei Erreichen der Sicherheitstemperatur die Zuführung von Kaltwasser in die Rohrschlange im Kessel frei
und lässt gleichzeitig die überschüssige Wärme über das Rohr
C zu einem speziell dafür installierten Ausgang ab.
Der Druck vor dem Kühlkreislauf muss mindestens 1,5 bar betragen.
4.
BRANDSCHUTZ
Bei der Ofeninstallation müssen die folgenden Brandschutzvorschriften beachtet werden:
a) Um eine ausreichende Wärmedämmung zu gewährleisten, muss die Mindestanforderungen für
Sicherheitsabstand (ABB. 4
A) eingehalten werden. Alle Sicherheitsabstände sind auf der Typenschild des
Produktes gezeigt und sollten nicht unter der angegebenen Werte liegen;
b) Vor dem Kaminofen dürfen sich keine entzündlichen oder wärmeempfindlichen Gegenstände oder Baumaterialien
im Abstand von
100 cm befinden; Diese Entfernung kann auf 40 cm verringert werden, wenn vor dem gesamten
zu schützenden Bauteil eine beidseitig belüftete und hitzebeständige Schutzvorrichtung angebracht wird.
c) Wenn das Produkt auf einem leicht entzündlichen Boden installiert wird, muss ein feuerfester Unterbau
vorgesehen werden, zum Beispiel ein Stahlpodest (Abmessungen nach der regionalen Ordnung). Der Belag
muss sich seitlich auf mindestens über die Feuerungsöffnung und vorn auf mindestens 50 cm hinaus erstrecken
(Siehe ABB. 4
B).
d) Oben sollte das Produkt keine entzündliche Teilen (z.B. Hängeschränke) befinden.
ABB. 3
ABB. 4
C
A
B
A
B
A B
30
5
0
30