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3.2 Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und
die Nutzung
– Der Auf- und Abbau und die Nutzung darf nur durch Personen erfolgen, die mit der
vorliegenden Anleitung vertraut sind.
– Für den Auf- und Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
– Der Aufbau und die Nutzung dürfen nur auf ebenen und stabilen Aufstellflächen, die
das Gewicht des Gerüstes aufnehmen können, erfolgen.
– Es dürfen nur fehlerfreie Originalteile des Gerüstsystems verwendet werden.
– Vor der Nutzung müssen die Fahrrollen durch Niederdrücken der Bremshebel
gesichert werden und sämtliche Gerüstbauteile müssen auf richtigen Zusammenbau
und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
– Es darf jeweils nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden.
– Das Springen auf der Belagbühne ist verboten.
– Das Hinauslehnen und Gegenstemmen ist verboten.
–
Ein Einsatz des Gerüstes ist nur bis zu einer Windstärke 6 (~ 45 km/h) zulässig.
Vor Überschreitung der Windstärke 6 ist das Gerüst abzubauen oder in einen
windgeschützten Bereich zu verfahren und dort gegen Kippen zu sichern. Das
Überschreiten der Windstärke 6 ist z.B. an einer spürbaren Hemmung beim Gehen
erkennbar.
– Für Belagbühnen, auf denen gearbeitet wird, ist ein 3tlg. Seitenschutz, bestehend
aus Geländerstreben, Zwischenholmen und umlaufenden Bordbrettern, einzusetzen.
Bei Zwischenbelägen, die nur dem Auf-, Ab- und Umbau und dem Aufstieg dienen,
kann auf umlaufende Bordbretter verzichtet werden.
– Das Fahrgerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu verankern und gegen
unbefugtes Benutzen zu sichern bzw. abzubauen.
– Traversen und Ballastgewichte, so wie Ausleger und Gerüsthalter sind entsprechend
dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung zu montieren.
–
Werkzeuge und Materialien dürfen nur nach oben getragen werden. Dabei ist un-
bedingt auf das Gewicht der Werkzeuge und Materialien zu achten, um die
Arbeits-
plattform nicht zu überlasten. Das Verwenden von Hebevorrichtungen ist unzulässig.
– Das Begehen und Verlassen der Arbeitsfläche ist über andere als die vorgesehenen
Zugänge nicht zulässig.
– Das Überbrücken von Gerüsten zu Gebäuden durch Maurerbohlen oder ähnlichem
Material ist unzulässig. Das Gerüst darf nicht als Aufstiegsturm verwendet werden
um auf andere Konstruktionen zu gelangen.
Summary of Contents for ProTec XS
Page 2: ...2 DE FaltGer st ProTec XS 3 GB Folding scaffold ProTec XS 45...
Page 29: ...29 Die Abbildung zeigt das fertig montierte Ger st mit einer Arbeitsh he von 5 80 m...
Page 53: ...53 Identification The type plate above is attached to the vertical frames of the ProTec system...
Page 70: ...70 Fully mounted scaffold with a working height of 5 80 m...
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