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6.D. Inbetriebnahme des Kessels
Die erste Inbetriebnahme des Kessels (der Installation) muss
ein autorisierter Installateur der Installation vornehmen
(d.h. ausschließlich vom Hersteller geschultes Personal mit
aktuellem Zertifi kat eines Autorisierten Servicebeauftragten
der Firma Kostrzewa – Quelle: www.kostrzewa.com.pl, Reiter
Service). Die Fertigstellung der Montage und die Durchführung
der Heizprobe sind in der Garantiekarte einzutragen.
Der Anwender der neuen Heizanlage ist verpfl ichtet, diese
unverzüglich beim regionalen Schornsteinfegerbetrieb zur
Abnahme anzumelden. Der regionale Schornsteinfegerbetrieb
erteilt ebenfalls Informationen über die weiteren Handlungen,
die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Installation
durchzuführen sind (z.B. regelmäßige Messungen, Reinigungen).
Reihenfolge der Handlungen bei der Inbetriebnahme:
• Kontrolle des Drucks in der Installation;
• Öffnung des Schiebers oder der Drosselklappe der Abgase
(wenn installiert);
• Kontrolle des Füllstands im Brennstoffbehälter
(bei Notwendigkeit Auffüllen der Brennstoffe);
• Kontrolle des Zustands und der Qualität der Brennstoffe
(Die Brennstoffe dürfen keinerlei Fremdkörper enthalten,
damit es nicht zu Beschädigungen der Kesselelemente
und seines Zubehörs kommen kann);
• Sicherstellen, dass in Abhängigkeit von der Art
der eingefüllten Brennstoffe der entsprechende Rost auf
dem Brenner verwendet wird;
• Anschluss der Stromversorgung, Durchführung
der entsprechenden Einstellungen der Kesselautomatik im
Servicemodus;
• Zuführen der Brennstoffe aus dem Brennstoffbehälter bis
zum Moment, wenn die Brennstoffe durch das elastische
Rohr fallen;
• Einschalten des Hauptschalters der Automatik durch
Drücken und Halten der Taste ON – die Kesselautomatik
arbeitet vollständig automatisch;
• während des Erhitzens aus dem kalten Zustand (sowie
ebenfalls bei erneuter Einschaltung nach der Wartung und
Reinigung) Unterbrechen der Zuführung der Wärme zu den
Abnehmern, wodurch der Taupunkt schnell überschritten
wird (siehe Bedienungsanleitung der Kesselautomatik);
• Nach dem Erreichen der Betriebstemperatur sind der Reihe
nach die Wärmeabnehmer einzuschalten;
• Mehrere Tage nach der Inbetriebnahme ist eine
visuelle Überprüfung des Zustands der arbeitenden
Installation vorzunehmen (insbesondere der Dichtheit
der Türen und Reinigungsöffnungen des Kessels
und der Schornsteinleitung);
• Kontrolle der Funktion der Lüftungsanlage des Kesselraums;
• Kontrolle der Beleuchtung der Räume (ob sie für die
Bedienung und eventuelle Reparaturen ausreichend ist);
• Kontrolle des Zugangs zu den Orten, die eine zyklische
Wartung erfordern (Reinigungsöffnungen, Steuergerät,
Brennstoffbehälter, Brenner);
• Kontrolle der Dichtheit der Hydraulikverbindung zwischen
Kessel und Zentralheizungsinstallation;
• Kontrolle der Dichtheit der Verbindung des Kessels
mit der Schornsteinleitung;
• Kontrolle, ob die Stromleitungen während des Transports nicht
beschädigt wurden und ob sie korrekt angeschlossen sind.
Beschränkungen in Bezug auf die Inbetriebnahme
Verboten ist die Inbetriebnahme des Kessels, wenn:
• keine Abnahme des Kessels durch das Amt für technische
Aufsicht durchgeführt wurde (wenn eine solche Abnahme
gefordert wird);
• Fehler im Betrieb des Brenners oder des Aufgebers
aufgetreten sind;
• die Abgaskanäle nicht durchlüftet wurden;
• der Kessel nicht mit Wasser gefüllt wurde;
• ein fehlerhaft funktionierendes Sicherheitsventil festgestellt
wurde;
• Undichtheiten in den Abgaskanälen aufgetreten sind;
• die Isolierung des Kessels beschädigt wurde;
• nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Anzeigearmaturen
korrekt arbeiten;
• nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Hilfsapparaturen
und Hilfsanlagen korrekt arbeiten;
• eine Brandgefahr in der Umgebung des Kessels auftritt.
6.E. Langfristige Abschaltung des Kessels
und Nothalt des Kessels
Im Falle einer langfristigen Abschaltung der Kesselinstallation ist:
• Gerät ausschalten, Kesselpumpe und Pumpe
des Heizkreislaufes ausschalten, Brenner ausschalten;
• Installation vom Stromnetz trennen;
ACHTUNG!
Da die Installation von der Stromversorgung getrennt
wird, ist keine Kontrolle vor dem Einfrieren gegeben.
• alle Ventile schließen;
• Im Falle der Gefahr des Einfrierens sind der Kessel und
das Heizsystem durch den Leerungsanschluss zu leeren.
Absperr- und Reglerventile sowie Entlüftung öffnen;
• Die untere Tür sollte geöffnet sein (verhindert
die Kondensation des Wasserdampfes).
Der Nothalt des Kessels erfolgt immer dann, wenn
der technische Zustand des Kessels oder der Hilfsanlagen
zu einer Beschädigung des Kessels führen oder eine Gefahr
für die Sicherhit der Menschen heraufbeschwören könnte.
ACHTUNG!
Ein plötzliches Abkühlen des Kessels kann zu einer
Verschlimmerung der Folgen der Havarie führen.
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