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Behandlung von Elektro- oder Elektronikgeräten am Ende ihrer Lebensdauer (gilt in allen
Ländern der Europäischen Union und anderen europäischen Systemen mit getrennter
Sammlung)
Dieses Symbol auf dem Produkt oder auf der Verpackung weist darauf hin,
dass das Produkt nicht als normaler Hausmüll betrachtet werden sollte,
sondern an eine geeignete Sammelstelle für das Recycling von Elektro- und
Elektronikgeräten (WEEE) geliefert werden sollte.
Indem Sie sicherstellen, dass dieses Produkt ordnungsgemäß entsorgt
wird, tragen Sie dazu bei, mögliche negative Folgen für die Umwelt und
die Gesundheit zu vermeiden, die andernfalls durch eine unsachgemäße
Entsorgung verursacht werden könnten.
Das Recycling der Materialien hilft die natürlichen Ressourcen zu schützen.
Ausführlichere Informationen zum Recycling und zur Entsorgung dieses
Produkts erhalten Sie von Ihrem örtlichen Abfallentsorgungsdienst oder der
Verkaufsstelle, bei der Sie das Produkt gekauft haben.
In jedem Fall muss die Entsorgung gemäß der im eigenen Land geltenden Gesetzgebung erfolgen.
Insbesondere sind die Verbraucher verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht als
Haushaltsmüll zu entsorgen, sondern müssen auf zwei Arten an der getrennten Sammlung dieser
Art von Abfällen teilnehmen:
• In den städtischen Sammel- und Abfallannahmestellen (auch Recyclinghöfe genannt), direkt
oder über die Sammeldienste der kommunalen Unternehmen, sofern diese verfügbar.
• An den Verkaufsstellen für neue elektrische und elektronische Geräte.
An diese Stellen können sehr kleine Elektro- und Elektronik-Altgeräte (mit einer längsten Seite
von weniger als 25 cm) kostenlos abgegeben werden, während die größeren im 1-zu-1-Modus
geliefert werden können, d.h. durch Entgegennahme des alten Produkts beim Kauf eines neuen,
mit gleichen Funktionen.
Außerdem wird die 1:1 - Modalität beim Kauf eines neuen Geräts durch den Verbraucher,
unabhängig von der Größe des Altgeräts, immer garantiert.
Bei missbräuchlicher Entsorgung von elektrischen- und elektronischen Geräten können
spezifische von den geltenden Umweltschutzbestimmungen vorgesehene Sanktionen verhängt
werden.
Wenn WEEE-Altgeräte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, müssen diese entfernt und einer
getrennten Sammlung zugeführt werden.
10. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
VORSICHT