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DEUTSCH | 13
TA 524 02 und EG-Richtlinie 91/689/EWG zu entsor-
gen. Es dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen
Schmiermittel verwendet werden. Öle und Schmier-
stoffe dürfen nicht gemischt werden. Verwenden Sie
nur Originalteile des Herstellers
Ein Probelauf oder eine Funktionsprüfung der Maschi-
ne darf nur unter den allgemeinen Betriebsbedingun-
gen erfolgen!
Bei den allgemeinen Wartungs-, Kontroll- und Repa-
raturarbeiten muss die Rezirkulationspumpe von al-
len Stromkreisen getrennt und gegen unkontrollier-
tes Wiedereinschalten gesichert bzw. gesperrt sein.
Wir weisen darauf hin, dass wir nach dem Produkt-
haftungsgesetz für Schäden, die durch unser Gerät
verursacht werden und auf unsachgemäßen Repa-
raturversuchen beruhen, welche nicht vom Herstel-
lerwerk oder einer autorisierten Fachwerkstatt
durchgeführt wurden, oder wenn bei einem Teileaus-
tausch keine ORIGINAL-ERSATZTEILE verwendet
wurden, nicht haften. Für Zubehörteile gelten die
gleichen Bestimmungen.
Vor Beginn der Arbeit den Stillstand aller rotierenden
Teile abwarten!
Vor Beginn der Arbeiten die Rezirkulationspumpe
und angebautes Zubehör gründlich mit sauberem
Wasser reinigen.
Beim Lösen der Öl-Kontrollschrauben kann Über-
druck aus der Ölsperrkammer bzw. dem Getriebe
entweichen. Schrauben erst dann völlig heraus-
schrauben, wenn der Druckausgleich erfolgt ist.
Sofern nicht anders angegeben, sollten die Drehmo-
mentwerte der Tabellen angewendet werden. Werte
für saubere, geschmierte Schrauben.
Anzugsdrehmoment [Nm] für Schrauben A2/A4 (Rei-
bungszahl = 0,2)
A2/A4,
Festigkeit 70
A2/A4,
Festigkeit 80
DIN912/DIN933
DIN912/DIN933
M6
7 Nm
11,8 Nm
M8
17 Nm
28,7 Nm
M10
33 Nm
58 Nm
M12
57 Nm
100 Nm
M16
140 Nm
245 Nm
M20
273 Nm
494 Nm
6.2. Wartung
Es ist unbedingt erforderlich eine Wartungsliste zu führen,
um immer über den Zustand der Rezirkulationspumpe
informiert zu sein. Diese Liste ist der Berufsgenossen-
schaft, den Technischen Überwachungsvereinen sowie
dem Hersteller der Anlage bzw. des Rührwerkes auf Ver-
langen vorzuzeigen.
Der volle Garantieanspruch setzt die jährliche Über-
prüfung der Rezirkulationspumpe durch den Hersteller
der Anlage bzw. der Rezirkulationspumpe voraus.
6.2.1. Allgemein (Monatlich oder alle 500 Betriebs-
stunden)
Die Rezirkulationspumpe sauber halten (Kühlung wird
sonst beeinträchtigt). Aufgewickelte Fremdkörper sind
von der Rezirkulationspumpe zu entfernen. Das An-
schlusskabel muss auf Abschürfungen, Zugmarken, Kni-
ckung und andere Beschädigungen untersucht werden.
Ist das Kabel fehlerhaft so besteht die Gefahr, dass Rühr-
medium in das Rührwerk gelangt und Schaden anrichten
kann.
Ein defektes Kabel muss unverzüglich durch den
Hersteller oder eine autorisierte Fachwerkstatt ersetzt
werden.
Die Rezirkulationspumpe ist auf Beschädigung
der Korrosionsschutzbeschichtung und auf Undichtigkei-
ten zu überprüfen.
6.2.2. Elektromotor
Die Stromaufnahme ist monatlich auf allen 3 Phasen zu
kontrollieren. Über die Stromaufnahme können Beschädi-
gungen von Motor, Getriebe und Lagerung erkannt wer-
den.
Schmierung:
Die Wälzlager sind lebensdauergeschmiert
(bei Geräuschentwicklung sind die Lager im Herstel-
ler-werk auszuwechseln). Das Öl der Ölsperrkammer soll-
te nach jeweils 6000 Betriebsstunden gewechselt wer-
den.
Isolationsprüfung:
Ist der Isolationswiderstand kleiner
als 2 Megaohm, darf das Tauchmotorrührwerk nicht mehr
eingeschaltet werden. (Messgleichspannung 1500 Volt)
6.2.3. Rührpropeller
Kontrolle: Rührpropeller periodisch kontrollieren. Zufällig
aufgewickelte Fremdkörper wie Bindegarne, Schnüre etc.
entfernen. Sie können zu unruhigem Lauf und somit zu
starken Schwingungen der Anlage und Schäden an Kom-
ponenten des Rührwerkes führen. Bei stark unruhigem
Lauf den Rührpropeller unbedingt säubern.
6.3. Ölwechsel
Die Ölkammer der Rezirkulationspumpe ist werksei-
tig mit Gleitöl gefüllt. Ein Ölwechsel ist nur im Scha-
densfall erforderlich. Informieren Sie Ihre Vertrags-
werkstatt
.