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BA brekon 131 – 9412 240
Inbetriebnahme des Prüfstandes
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8.
Inbetriebnahme des Prüfstandes
8.1
Restgefahren beim Arbeiten mit dem Prüfstand
Wichtiger Sicherheitshinweis
D
Generell ist beim Arbeiten mit technischen Arbeitsmit-
teln zu beachten, daß unvorhersehbare Restgefah-
ren (Restrisiko) vorhanden sein könnten.
D
Durch sachgerechtes und umsichtiges Verhalten
sollte der Bediener diese Restgefahren ausschalten.
Hierbei sind besonders zu beachten:
D
Das technische Arbeitsmittel nur entsprechend der
bestimmungsgemäßen Verwendung einsetzen.
D
Immer ordnungsgemäße und sachgemäße Arbeits-
und Arbeitshilfsmittel verwenden.
D
Vorgaben, Hinweise und technische Daten des Ma-
schinenherstellers bzw. des Herstellers der zu bear-
beitenden Fahrzeuge beachten.
D
Geeignete Schutzkleidung bzw. Schutzmittel tragen
(z.B. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm
etc.).
8.2
Funktionsüberprüfung des Prüfstandes bei der
Erstinbetriebnahme
Die erste Inbetriebnahme führt in der Regel der Sachkundige
aus, der auch den Prüfstand aufgebaut hat.
Wird der Prüfstand vom Betreiber selbst in Betrieb genommen
(je nach Bestimmungen des Einsatzlandes), so ist es zweck-
mäßig, erst den Punkt -Betrieb- in dieser Betriebsanleitung
durchzuarbeiten, um die Funktion des Prüfstandes und die kor-
rekte Vorgehensweise für die Durchführung einer Bremsprü-
fung kennenzulernen.
D
Nach abgeschlossenem Einbau den Hauptschalter
(Bild 10, Pos. 1) einschalten.
Nach dem Einschalten führt die Elektronik einen Selbst-
test durch, bei dem alle Anzeigeelemente, Leuchtmelder
und Meßsensoren überprüft werden (siehe Punkt 9.2).
D
Betriebsart -Automatik- einstellen.
D
Ein Fahrzeug in den Prüfstand einfahren, und die Kor-
rektheit der Antriebe sowie die Funktion der Anzeigen
und ihre korrekte Reaktion prüfen.
D
Nach der Inbetriebnahme wird der Betreiber vom Sach-
kundigen anhand der Betriebsanleitung in den Betrieb
des Prüfstandes eingewiesen.
Die Einweisung des Betreibers sowie die Übernahme
des Prüfstandes durch den Betreiber werden mit einem
entsprechenden Eintrag im Prüfbuch bestätigt.