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haacon hebetechnik gmbh T49 (0) 9375 - 84-0 Fax +49 (0) 9375 - 84-66
6. BEDiEnunG
Das Anheben bzw. Absenken der
Last kann nur im Lastgang durchge-
führt werden.
Anheben / Absenken:
Beim Anheben die Handkurbel im
Uhrzeigersinn drehen.
Beim Absenken die Handkurbel
gegen den Uhrzeigersinn drehen.
Schalten in den Schnellgang:
Die Kurbel bis zum Anschlag he-
rausziehen.
Schalten in den lastgang:
Die Kurbel hineindrücken,
Schaltarretierung muss einrasten.
hubklaue verstellen:
Auf 4 festen Positionen am Schaft
kann die Hubklaue angesetzt werden.
Den Federstecker ziehen, Steck-
bolzen entnehmen, die Hubklaue
auf die gewünschte Höhe verstel-
len. Nach Verhängen der Hubklaue
den Steckbolzen mit Federstecker
sichern.
lasten sicher aufnehmen!
Die Bodenbelastbarkeit muss
mind. 25 kN/cm
2
betragen.
Die Lastangaben an den Achsen der Fahrzeuge beachten.
Die Last möglichst gleich auf den Lastaufnahmeflächen auf-
nehmen.
Die höhenverstellbare Hubklaue nach dem Verhängen mit einem Feder-
stecker sichern.
Nach geringem Anheben sichere Aufnahme kontrollieren.
Während der Hub-und Senkbewegung Last und Lastaufnahmemittel
ständig beobachten. Angehobene Last nicht unbeaufsichtigt lassen.
Die Kurbel nach Erreichen der Arbeitsposition abnehmen, um Gerät
gegen unbeabsichtigte Betätigung zu sichern.
Bei Erreichen der Maximalstellungen des Gerätes steigt die Kurbelkraft
merkbar an. Die Hubbewegung ist zu beenden.
Bei böigem Wind im Freien nicht mit dem Gerät arbeiten. Bereits angeho-
bene Lasten absetzen oder entsprechend sichern.
7. wEChSEl DES AuFSTEllunGSORTES
Aufgrund des Gewichtes ist das Gerät mit Rädern ausgestattet.
Das Gerät ist im Sackkarrenprinzip verfahrbar.
8. pRüFunG
Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieb-
lichen Verhältnissen jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine zur
Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 (Sachkundiger) zu prüfen
(Prüfung gem. BetrSichV, §10, Abs.2 entspricht Umsetzung der EG-
Richtlinien 89/391/EWG und 2009/104/EG bzw. jährliche Betriebssi-
cherheitsprüfung nach DGUV-V 54, §23, Abs.2 und DGUV-G ,309-007).
Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden:
– vor Erstinbetriebnahme.
– nach wesentlichen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme.
– mindestens einmal jährlich.
– falls außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädi-
gende Auswirkungen auf die Sicherheit der Winde haben können (au-
ßerordentliche Prüfung z.B. nach längerer Nichtbenutzung, Unfällen,
Naturereignissen).
– nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit der Winde
beeinflussen können.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden,
Hub- und Zuggeräte haben und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien
und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen)
soweit vertraut sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Win-
den, Hub- und Zuggeräten beurteilen können. Zur Prüfung befähigte
Personen werden durch den Betreiber des Gerätes ausgewählt und
beauftragt.
Kurbel
Auf
Ab
Steck-
bolzen
Lastaufnahmeflächen
Typ1094
Kurbel
Auf
Ab
Steck-
bolzen
Lastaufnahmeflächen
Typ1095
Hubklaue
Hubklaue
9. wARTunGSEMpFEhlunG
Der Betreiber legt, je nach Einsatzhäufigkeit und -bedingungen die
Intervalle selbst fest.
– Regelmäßige Reinigung, kein Dampfstrahler!
– Generalüberholung durch den Hersteller spätestens nach 10 Jahren.
AChTunG!
Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur an lastfreiem
Hebezeug. Arbeiten an Bremsen und Sperren nur durch dafür
qualifiziertes Fachpersonal.
wartungs- und inspektionsarbeiten
intervalle
Sicht- und Funktionsprüfung
vor jedem
Einsatz
Bremsfunktion unter Last
Nachschmierung (Schmiernippel), dabei Gerät über den
gesamten Hub aus- und einfahren
halbjährlich
Typenschild auf Lesbarkeit prüfen
jährlich
Sachkundigenprüfung nach DGUV-V 54
Getriebeteile prüfen, bei Bedarf austauschen, schmieren alle 2 – 5
Jahre
Schmierstoffempfehlung:
Mehrzweckfett nach DIN 51502 K3K-20
10. ERSATzTEilE
Bei einer Ersatzteilbestellung bitte unbedingt angeben:
– Typ und Fabriknummer des Gerätes / Pos. und Teilenummer
11. ABBAu, EnTSORGunG
– Sicherheitshinweise beachten.
– Gerät und dessen Inhaltsstoffe umweltgerecht entsorgen.
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