
Wartungshinweise
Seite/Page 128 - Kaptitel/Chapter D: Wartungshinweise
19.8.14
Wasser bis zur Markierung aufzufüllen.
Heutige Starterbatterien sind in der Regel wartungsfrei.
Eine Tiefentladung schädigt die Batterie kann zur Unbrauchbarkeit führen.
Batterie sauber und trocken halten. Batteriepole (+ und -) und Klemmen regelmäßig reinigen und mit einem
säurefreien und säurebeständigen Fett einfetten. Beim Zusammenbau auf guten Kontakt der Klemmanschlüsse
achten.
Generelle Grenzwerte für Blei-Säurebatterien:
2,1 V / Zelle entspricht Batterie voll (geladen).
1,95 V / Zelle entspricht Batterie leer - nachladen.
Für eine gilt:
- 11,7 V untere Ruhespannung (Batterie leer), Batterie nachladen.
- 12,6 V obere Ruhespannung (Batterie voll) - Erhaltungsladung bei voller Batterie 13,2 V.
Für eine gilt:
- 23,4 V untere Ruhespannung (Batterie leer), Batterie nachladen.
- 25,2 V obere Ruhespannung (Batterie voll) - Erhaltungsladung bei voller Batterie 26,4 V.
Diese Werte sind auf eine Batterietemperatur von 20-25 °C bezogen. Beachten Sie die Angaben des
Batterieherstellers.
Hinweis:
Fischer Panda Empfehlung:
• Batterietrennschalter einbauen und bei der Maschine in
Stellung off drehen. (Batteriekreis trennen)
• Der Batteriepluspol ist nahe an der Batterie absichern
• Kontakte regelmäßig auf Korrosion prüfen.
D.5.2 Maßnahmen bei kurzfristigem Stillstand
Kurzfristiger Stillstand (1 bis 3 Monate)
• Batterieladezustand mittels Ruhespannung messen.
• Bei Stillstandzeiten >7 Tage Batterie abklemmen (z. B. Batteriehauptschalter auf 0 Stellung)
• Innerhalb von 2 Monaten die Batterie überprüfen und den Motor für mindestens 10 min Warmlaufen lassen.
• Diesel im Tank auffüllen bis 100 % (Stand voll).
D.5.3 Maßnahmen bei mittelfristigem Stillstand / Überwinterung
Mittelfristiger Stillstand (3 Monate bis 6 Monate)
D.5.3.1 Maßnahmen der Konservierung:
• Batterieladezustand prüfen und gegebenenfalls regelmäßig ca. alle 2 Monate aufladen. Hinweise des
Batterieherstellers befolgen.
• Frostschutzgrad Kühlwasser prüfen und ggf. auffüllen.
Das Frostschutzmittel darf nicht älter als 2 Jahre sein. Der Gehalt an Frostschutzmittel soll zwischen 40 % und
60 % liegen, um den Korrosionsschutz im Kühlwasserkreislauf zu sichern. Ggf. ist Kühlmittel aufzufüllen.
Sollte das Kühlwasser abgelassen werden, z. B. nach der Motor Konservierung, darf kein Wasser im Motor
während der Stillstandszeit verbleiben. An der Bedieneinheit muss ein entsprechender Hinweis „KEIN