7. SCHUTZSICHERUNGEN
Alle BOOSTER-Starthilfegeräte von FACOM sind mit einer 20 A Thermosicherung ausgestattet, die den Ladestromkreis des Geräts schützt.
Für 12 Volt Booster-Starthilfegeräte (Modelle B12.1A bzw. B12.2A):
• Die 20 A Thermosicherung schützt bei Einsätzen mit dem Verbindungskabels für Zigarettenanzünder. Bei Auslösen der
Sicherung wird der Stromkreis einfach durch Drücken der roten Taste «FUSE» wieder geschlossen.
Nur für 24 Volt Booster-Starthilfegeräte (Modelle B24.1 bzw. B24.2):
• Die BOOSTER-Starthilfegeräte B24.1 und B24.2 sind mit einer 500 A Sicherung zum Schutz des Starthilfegeräts (nicht de
Fahrzeugs) bei Fehlbedienung wie z.B. Kurzschluss, Verpolung oder starker Überlast ausgestattet.
• Die BOOSTER-Starthilfegeräte FACOM B24.1 und B24.2 sind mit zwei identischen Sicherungen ausgestattet. Auf der rechten
Seite, d.h. auf der Minuspolseite (schwarzes Kabel, schwarze Klemme) des BOOSTER-Starthilfegeräts befindet sich die
Betriebssicherung.
• Auf der linken Seite, d.h. auf der Pluspolseite (rotes Kabel, rote Klemme) befindet sich eine Reservesicherung.
• Wenn die Sicherung aufgrund einer Fehlbedienung auslöst, sollte die Betriebssicherung durch die Reservesicherung ersetzt werden.
• Es dürfen nur FACOM-Sicherungen, Art.-Nr. B24-F500, verwendet werden.
8. ERSATZTEILE
B24-F500 :
Sicherung für BOOSTER-Starthilfegerät 24 Volt.
B12 :
Verbindungskabel für Zigarettenanzünder
➔
nur für 12 Volt BOOSTER-Starthilfegerät.
B12-1ACH :
Ladegerät für BC12.1A
B12-2ACH :
Ladegerät für BC12.2A
B24-1CH :
Ladegerät für BC24.1 bzw. BC24.2
9. GARANTIE
Ihr BOOSTER-Starthilfegerät von FACOM ist für die Dauer von 1 Jahr ab Rechnungsdatum gegen alle Herstellungsfehler garantiert.
Lister der Garantieausschlüsse für das BOOSTER-Starthilfegerät von FACOM.
- Das Booster-Starthilfegerät wurde geöffnet bzw. auseinandergebaut.
- Kurzschluss.
- Lichtbogenspuren auf den Klemmen.
- Konsequenzen verpolung.
- Dauereinsatz, länger als 10 Sekunden.
- Lagerung des Booster-Starthilfegeräts im entladenen Zustand.
- Kabel und Klemmen sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Aufladen des Booster-Starthilfegeräts mit einem anderen als mit dem mitgelieferten Ladegerät.
- Stoß- bzw. Schlagspuren.
Bei den Batterien der Booster-Starthilfegeräte handelt es sich um Verschleißteile, deren Abnutzung von der Garantie ausgeschlossen
ist. Zur Verlängerung der Batterielebensdauer sind diese stets im geladenen Zustand zu halten.
Die Ladegeräte der Booster-Starthilfegeräte sind dafür vorgesehen, ständig unter Spannung angeschlossen zu bleiben und den
Ladezustand zu erhalten.
VOR DEM EINSATZ MUSS GEPRÜFT WERDEN, OB DAS FAHRZEUG MIT EINER SOLCHEN NUTZUNG KOMPATIBEL IST.
EIN 12 V FAHRZEUG DARF NICHT ÜBER DIE ZIGARETTENANZÜNDER-STECKDOSE AN EIN 24 VOLT BOOSTER-
STARTHILFEGERÄT ANGESCHLOSSEN WERDEN.
EIN 24 VOLT BOOSTER-STARTHILFEGERÄT DARF NICHT ÜBER EINE ZIGARETTENANZÜNDER-STECKDOSE AN
EIN 12 V FAHRZEUG ANGESCHLOSSEN WERDEN.