GEFAHR!
Durch unfachmännisch durchgeführte Installations-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten können Schäden und Verletzungen auftreten.
– Alle Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von
autorisiertem und geschultem Fachpersonal nach den geltenden
örtlichen Vorschriften ausgeführt werden.
– Sicherheitsbestimmungen und vorgeschriebene Schutzkleidung im
Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Hinweise im
Produktdatenblatt des verwendeten Dosiermediums sind einzuhalten.
– Vor Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten die Zufuhr des
Dosiermediums trennen und das System reinigen.
HINWEIS!
Bei Wartungsarbeiten und Reparaturen dürfen nur Original-Ersatzteile
verwendet werden.
2.7
Lebensdauer
Die Lebensdauer beträgt in Abhängigkeit zu den ordnungsgemäß durchgeführten
Wartungen (Sicht-, Funktionsprüfung, Austausch von Verschleißteilen, etc.) ca. 2 Jahre.
Anschließend ist eine Revision, in einigen Fällen auch eine anschließende
Generalüberholung durch den Hersteller notwendig.
2.8
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen
und erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen
lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist,
dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren
Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am
Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifischen Vorschriften zu
beachten.
Sicherheit
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