ESB-130-8
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Betrieb in einer Ex-Zone konstruiert. Die Verdichter
sind nicht geprüft für den Einsatz mit brennbaren Kälte-
mitteln in Anwendungen nach UL-Norm oder in Gerä-
ten nach EN/IEC60335-Normen.
Information
Bei Einsatz eines brennbaren Kältemittels:
Warnzeichen "Warnung vor feuergefährlichen
Stoffen" (W021 nach ISO7010) gut sichtbar am
Verdichter anbringen. Ein Aufkleber dieses
Warnzeichens ist der Betriebsanleitung beige-
legt.
Die Verbrennung von Kältemittel im Anschlusskasten
des Verdichters kann nur bei gleichzeitigem Auftreten
mehrerer sehr seltener Fehler geschehen. Die Wahr-
scheinlichkeit dafür ist als äußerst gering einzuschät-
zen. Bei der Verbrennung von fluorhaltigen Kältemitteln
können lebensgefährliche Mengen an giftigen Gasen
freigesetzt werden.
GEFAHR
Lebensgefährliche Abgase und Verbrennungs-
rückstände!
Maschinenraum mindestens 2 Stunden lang gut
ventilieren.
Verbrennungsprodukte keinesfalls einatmen!
Mit säurefesten Handschuhen arbeiten.
Bei Verdacht auf verbranntes Kältemittel im Anschluss-
kasten des Verdichters:
Aufstellort nicht betreten und mindestens 2 Stunden gut
ventilieren. Aufstellort erst betreten, wenn die Verbren-
nungsgase vollständig abgezogen sind. Verbrennungs-
produkte keinesfalls einatmen. Die möglicherweise gifti-
ge und korrosive Abluft muss ins Freie geleitet werden.
Die Verwendung von geeigneten, säurefesten Hand-
schuhen ist erforderlich. Feuchte Rückstände nicht be-
rühren sondern trocknen lassen, da sie gelöste giftige
Stoffe enthalten können. Betroffene Teile durch ausge-
bildetes Fachpersonal reinigen lassen bzw. im Falle
von Korrosion sind die betroffenen Teile fachgerecht zu
entsorgen.
3.3.1
Anforderungen an den Verdichter und die
Kälteanlage
Die Ausführungsbestimmungen sind in Normen festge-
legt (z. B. EN378). Mit Blick auf die hohen Anforderun-
gen und die Produkthaftung ist generell die Durchfüh-
rung der Risikobewertung in Zusammenarbeit mit einer
notifizierten Stelle zu empfehlen. Je nach Ausführung
und Kältemittelfüllung, kann dabei eine Bewertung ent-
sprechend EU Rahmenrichtlinien 2014/34/EU und
1999/92/EG (ATEX 137) erforderlich werden.
GEFAHR
Brandgefahr bei Kältemittelaustritt und vorhan-
dener Zündquelle!
Offenes Feuer und Zündquellen im Maschinen-
raum bzw. Gefährdungsraum vermeiden!
▶ Zündgrenzen des jeweiligen Kältemittels in Luft be-
achten, siehe auch EN378-1.
▶ Maschinenraum entsprechend EN378 belüften bzw.
Absaugvorrichtung installieren.
▶ Zum Öffnen der Rohrleitungen nur Rohrabschneider,
keine offene Flamme verwenden!
▶ Bauteile, an denen Kältemittel austreten kann (z. B.
Niederdruck- oder Hochdruckwächter oder Nieder-
druck- oder Hochdruckbegrenzer) nur außerhalb des
Schaltschranks installieren!
Wenn folgende Sicherheitsvorschriften und Anpassun-
gen eingehalten werden, können die Standardverdich-
ter mit den genannten Kältemitteln der Sicherheitsgrup-
pe A2L betrieben werden.
• Max. Kältemittelfüllung nach Aufstellungsort und Auf-
stellungsbereich beachten! Siehe EN378-1 und loka-
le Vorschriften.
• Kein Betrieb im Unterdruckbereich! Sicherheitsein-
richtungen zum Schutz gegen zu niedrigen und auch
zu hohen Druck installieren und entsprechend den
Anforderungen der Sicherheitsbestimmungen (z. B.
EN378-2) ausführen.
• Lufteintritt in die Anlage vermeiden – auch bei und
nach Wartungsarbeiten!
3.3.2
Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
Für den Betrieb der Anlage und den Schutz von Perso-
nen gelten üblicherweise nationale Verordnungen zur
Produktsicherheit, Betriebssicherheit und zur Unfallver-
hütung. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen zwi-
schen dem Hersteller der Anlage und dem Betreiber zu
treffen. Die Durchführung der erforderlichen Gefähr-
dungsbeurteilung für Aufstellung und Betrieb der An-
lage liegt dabei in der Verantwortung des Betreibers
bzw. Arbeitgebers. Die Zusammenarbeit mit einer noti-
fizierten Stelle ist dabei zu empfehlen.
Zum Öffnen der Rohrleitungen nur Rohrabschneider,
keine offene Flamme verwenden.