LEBENSLANGE GARANTIE
Zusätzlich zur gesetzlich gültigen Gewährleistung gewähren wir dir auf
alle bei uns gekauften Buttonmaschinen eine lebenslange Garantie nach
Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Garantiebedingungen.
Herstellergarantie: Garantiebedingungen für
Buttonmaschinen
Unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte
ein bei uns gekauftes Produkt dennoch nicht einwandfrei funktionieren,
bedauern wir dies sehr und bitten darum, dich an unseren nachfolgend
aufgeführten Kundendienst zu wenden. Gerne stehen wir auch telefo-
nisch, über die genannte Service-Hotline, zur Verfügung. Zusätzlich zur
gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir dir eine Garantie auf alle bei
uns gekauften Buttonmaschinen nach Maßgabe der nachfolgenden Be-
stimmungen. Deine gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht einge-
schränkt.
1)
Garantiegeber ist die Badgematic Button GmbH, Industriestr. 59-61,
D-44894 Bochum.
Die Garantiezeit gilt lebenslang ab Kaufdatum. Die Garantie gilt weltweit.
„Lebenslang“ bedeutet in diesem Zusammenhang so lange, wie die But-
tonmaschine in Gebrauch ist. Dabei ist es völlig egal, wie alt die Buttonma-
schine ist oder wie oft sie schon den Besitzer gewechselt hat. Es spielt auch
keine Rolle, wie lange die Buttonmaschine zwischenzeitlich nicht genutzt
wurde. Ein Kaufbeleg ist nicht nötig, wir erkennen unsere Buttonmaschi-
nen sowie Nachbauten ohne Ausnahme. Wird eine Buttonmaschine nach
20 Jahren Schrank-Pause „wieder entdeckt“ und soll wieder eingesetzt
werden, gilt für diese Buttonmaschine unsere lebenslange Garantie, sofern
es sich nicht um einen Ausschluss gemäß 5) dieser Bedingungen handelt.
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Deutsch
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