DEUTSCH
35
14. Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Holler-Tore GmbH, A-8430 Leitring, Dorfstraße 31
1. Vorwort
Holler Tore nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert
ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingung. Diese
nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Holler Tore
oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen
eines Auftrages durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder
Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von Holler
Tore schriftlich bestätigt worden sind. Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die
gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat auf die übrigen
Geschäftsbedingungen keinen Einfluss. Sämtliche in Holler Tore
Unterlagen enthaltene Angaben über Preise, Gewichte, Maße oder
technische Daten etc. sind nur in dem Fall verbindlich, in dem
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Technische Änderungen
vorbehalten.
2. Warenlieferungen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Holler Tore ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und
zu verrechnen. Beanstandungen hat der Auftraggeber sofort nach
Empfang der Ware beim Transportunternehmen ( Frachtscheinvermerk
) und Holler Tore schriftlich, spätestens jedoch binnen acht Tagen,
vorzubringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten,
welche aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des
Auftraggebers liefen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers
und gelten als Ablieferung, sobald diese Aufbewahrungsmaßnahmen
beginnen. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der
Leistungs- und Lieferverpflichtung von Holler Tore, insbesondere
angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als
vorweg genehmigt. Angekündigte Liefertermine gelten, als bloß
annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre von Holler Tore oder dessen Unterlieferanten
entheben Holler Tore von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch Holler Tore
die bei Holler Tore gelagerte Ware unverzüglich abzuholen. Betriebs-
und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von
Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien Holler
Tore für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl Holler Tore auch
endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem
Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktrittes durch Holler Tore
entstehen. Holler Tore steht es frei, die Art der Versendung der Ware
und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung ist der Geschäftssitz von Holler Tore.
3. Angebotsstellung und Preisauskünfte
Die Angebote von Holler Tore, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch
sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Werk.
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn Holler Tore innerhalb der
Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet,
oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert. Die Annahmefrist
beträgt generell 4 Wochen. Alle Angebote sind freibleibend. Es besteht
für Holler Tore keine Pflicht zur Auftragsannahme.
4. Fertigungstoleranzen und Freiräume
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen
von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen,
Gewichten
und
Qualitäten,
bleiben
vorbehalten.
So
ferne
Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, besonders
weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, kann Holler Tore
von der bestellten Leistung produktionsbedingt abweichen. Technische
Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Kostenvoranschläge
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann
jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Die
Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, so fern solche
auflaufen,
werden
dem
Auftraggeber
verrechnet.
Jegliche
Kostenvoranschläge können nur schriftlich erteilt werden. So fern aus
diesen nichts anderes hervorgeht ist Holler Tore an diese vier Wochen
lang gebunden.
6. Forderungseintreibungs-, Mahn- und Inkassospesen
Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet,
Holler Tore sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten,
wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu erstatten,
sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig waren. Es verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter
Mahnung, einen Betrag von EUR 15,-- zuzüglich zu den anfallenden
Zinsen in der Höhe von 14 % p.a. und sämtliche anfallende
Sonderkosten zu bezahlen.
7. Garantien, Gewährleistungen und Haftungen
Für alle Produkte die im Sinne des HR an Unternehmen geliefert werden
ist die Gewährleistung auf 1 Jahr ab Warenanlieferung / Übernahme
beschränkt. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der
Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der
Ware verlangen. Holler Tore verpflichtet sich die Verbesserung und den
Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in
angemessener Frist durchzuführen, wobei als angemessene Frist die
jeweilige
unverbindliche
Lieferfrist
als
vereinbart
gilt.
Als
Gewährleistungabwicklung ist eine Send & Retourn Durchführung
vereinbart., Erfüllungsort ist der ursprüngliche Lieferort. Es wird
vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei
beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB
binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Darüber
hinaus gewährt Holler Tore für Profilteile (keine Alu-Gussteile) eine
Beschichtungsgarantie
von
15
Jahre
(Holler
Tore
Beschichtungsgarantie), dies jedoch ausschließlich unter folgenden
Voraussetzungen: 1. Die Reinigung und Pflege muss ausschließlich durch
Holler Tore-Pflegeprodukte erfolgen. Eine Pflege hat nachweislich
dergestalt zu erfolgen als zumindest zweimal jährlich der
Garantiegegenstand
mit
Holler
Tore-Oberflächenpflege
durch
geschultes und autorisiertes Holler Tore Personal gereinigt, sowie
anschließend mit dem Holler Tore-Imprägniermittel imprägniert wird. 2.
Es darf keine unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder durch
Dritte erfolgen. 3. Das Garantieprodukt darf nicht mit Salzen,
kalkhaltigem Wasser oder ähnlich beschaffenen Auftaumitteln, Säuren
und Laugen in Berührung kommen. 4. Es darf darüber hinaus keine
Einwirkung
durch
höhere
Gewalt
erfolgen
(mechanische
Beschädigungen). Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Ersatz des
Materialaufwandes für die Reparatur. Den Auftraggeber trifft
unbeschadet seiner Rechte die Obliegenheit, sich ausdrücklich
bedungene Eigenschaften des bestellten Vertragsgegenstandes
bestätigen zu lassen. Als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften
gelten die von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften,
sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckgewidmeter
Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die
einschlägigen
EN
und
Ö-Normen.
Hinsichtlich
der
Oberflächenbeschichtung gilt ausdrücklich die Geltung der Ö-Norm EN
12206-1 als vereinbart. Einstellungsarbeiten an Türen bzw. Toren bei
Ausführung eines nicht durchgehenden Fundamentes stellen keinen
Mangel dar. Den Auftraggeber trifft unbeschadet seiner Rechte die
Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch Holler Tore deren
Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach
Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu
kontrollieren.
Es werden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers grundsätzlich
ausgeschlossen.. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten ist außer gegenüber Konsumenten mit der Höhe des
zweifachen Nettobetrages der Ware beschränkt. Bei Nichteinhalten
unserer Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist
jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Von jeglicher Schädigung hat der
Kunde Holler Tore unverzüglich zu informieren. Technische Auskünfte
von Holler Tore sind ohne Gewähr und bedürfen, soweit sie über die
Angaben des Herstellers hinausgehen, der schriftlichen Bestätigung
durch Holler Tore. Außer für Schäden an der Person werden
Schadenersatzforderungen des Auftraggebers wegen verspäteter
Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen. . ..
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach
Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und
spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag
festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere
Einheiten umfassen, ist Holler Tore berechtigt, nach Lieferung jeder
einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurückzuhalten. Bei Holler Tore einlangende Zahlungen des
Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen,
die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines bei gezogenen Anwaltes
und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der
ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden von BALU Verzugszinsen in
Höhe von 14 % p.a. bei vierteljährlicher Verrechnung vereinbart. Bei
Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist Holler Tore
berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene
Akzepte entsprechend fällig zu stellen. Ist der Auftraggeber so derartig
in Zahlungsverzug, dass auch nur eine offene Rechnung durch Holler
Tore eingeklagt werden muss, wird vereinbart, dass hinsichtlich
sämtlicher offenen Rechnungen von Holler Tore gegenüber dem
Auftraggeber Fälligkeit eintritt und etwaige Skonti oder Rabatte bzw.
Nachlässe hinfällig sind. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen
von Holler Tore sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des
Käufers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist Holler Tore
berechtigt,
noch
ausstehende
Lieferungen
und
Leistungen
zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen von
Holler Tore aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten)
uneingeschränktes Eigentum von Holler Tore. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser
Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seinen
Verpflichtungen
aus
dem
abgeschlossenen
Vertrag
nicht
ordnungsgemäß nach, so ist Holler Tore jederzeit berechtigt, sein
Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen
Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet. Sollte die
noch im Eigentum von Holler Tore gelieferte Ware gepfändet oder
beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber Holler
Tore innerhalb von drei Tagen zu verständigen und Holler Tore
sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen
Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im
Eigentumsvorbehalt von Holler Tore stehende Ware zugreifen bzw.
Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf
hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum von Holler Tore steht. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch Holler Tore stellt
keinen Vertragsrücktritt durch Holler Tore dar. Für ein bestimmtes
Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie abschnittsweise
bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten als einheitlicher
Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die
Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist
Holler Tore berechtigt, bis dato geltende Vereinbarungen mit sofortiger
Wirkung einseitig abzuändern ( Rabatte , Verkaufsgebiete usw. ), die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne damit vom
Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der
Auftraggeber die Holler Tore entstehenden diesbezüglichen Kosten für
Transport und Manipulation zu ersetzen.
10. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass
der Fehler in der Sphäre von Holler Tore verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet wurde. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher
nach dem KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus einem
Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes
ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und
Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der
Auftraggeber diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer
überzubinden. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich Holler
Tore über schriftliches Verlangen dem Auftraggeber den Vormann
binnen 14 Tagen bekannt zu geben.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in 8430 Leibnitz ausschließlich vereinbart. Es gilt
österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-
Kaufrechtes als auch die Verweisungsnormen des IPRG werden
ausgeschlossen.
12. Abtretung von Forderungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber Holler
Tore schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur
endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Diese
Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem
Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Auftraggeber mit seinen
Zahlungen Holler Tore gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende
Verkaufserlöse anzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese
nur im Namen von Holler Tore inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer
sind
in
den
Grenzen
des
jeweils
geltenden
Versicherungsgesetzes bereits jetzt an Holler Tore abzutreten. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen
Holler Tore gegen Ansprüche von Holler Tore aufzurechnen. Es sei denn,
diese Gegenansprüche sind von Holler Tore schriftlich anerkannt
worden.
13. Datenschutzerklärung – Adressänderung
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mit
enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von
Holler Tore automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden
können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Holler Tore Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist.
Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet
werden.
14. Abschlussbestimmungen
Für
den
Verkauf
an
Verbraucher
im
Sinne
des
Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen
nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere
Bestimmungen vorsieht. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene
Hindernisse in der Sphäre von Holler Tore entbinden diesen von der
Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen für die Dauer der höheren
Gewalt. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen
Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, aus welchem Grund auch immer,
auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes sowie
gegen Irrtums anzufechten.
Summary of Contents for Extern 180
Page 7: ...DEUTSCH 6 2 3 Die wichtigsten Bauteile 2 3 1 Manuell 2 3 2 Inline 2 3 3 Extern ...
Page 25: ...DEUTSCH 24 Spezial Anleitung BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE 9 ...
Page 26: ...DEUTSCH 25 10 Spezial Anleitung BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE ...
Page 27: ...DEUTSCH 26 Spezialanleitung Colibri Schiebetormotor Extern 60 Deimos BT D Prox MA ...
Page 29: ...DEUTSCH 28 Spezialanleitung Drehtormotor Colibri BALU ZLJ14 für CB 1 3 4 einflügelig ...
Page 30: ...DEUTSCH 29 Spezialanleitung Drehtormotor Colibri BALU ZLJ24 für CB 1 3 4 zweiflügelig ...
Page 31: ...DEUTSCH 30 Spezialanleitung Drehtormotor Colibri BALU ZA3 für CB 2 ...
Page 32: ...DEUTSCH 31 ...
Page 33: ...DEUTSCH 32 12 Spezialanleitung Schiebetormotor INLINE 160 400V Sheda Base ZT6 ...
Page 34: ...DEUTSCH 33 ...
Page 40: ...DEUTSCH 39 Notizen ...
Page 41: ...ENGLISH Instructions for installation and use ...
Page 46: ...ENGLISH 5 2 3 The most important components 2 3 1 Manual 2 3 2 Inline 2 3 3 Extern ...
Page 64: ...ENGLISH 23 Special instructions BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE 9 ...
Page 65: ...ENGLISH 24 10 Special instructions BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE ...
Page 66: ...ENGLISH 25 Special instructions sliding gate motor Colibri Extern 60 Deimos BT D Prox MA ...
Page 68: ...ENGLISH 27 Special instructions swing gate motor Colibri BALU ZLJ14 für CB 1 3 4 single leaf ...
Page 69: ...ENGLISH 28 Special instructions swing gate motor Colibri BALU ZLJ24 für CB 1 3 4 two leaf ...
Page 70: ...ENGLISH 29 Special instructions swing gate motor Colibri BALU ZA3 für CB 2 ...
Page 71: ...ENGLISH 30 ...
Page 72: ...ENGLISH 31 12 Special instructions sliding gate motor INLINE 160 400V Sheda Base ZT6 ...
Page 73: ...ENGLISH 32 ...
Page 79: ...ENGLISH 38 Notes ...
Page 80: ...FRANÇAIS 1 Mode d installation et d emploi ...
Page 85: ...FRANÇAIS 5 2 3 Die wichtigsten Bauteile 2 3 1 Manuell 2 3 2 Inline 2 3 3 Extern ...
Page 103: ...FRANÇAIS 23 Instructions Spéciales BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE 9 ...
Page 104: ...FRANÇAIS 24 10 Instructions Spéciales BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO ...
Page 105: ...FRANÇAIS 25 Motor Colibri Extern 60 Deimos BT D Prox MA ...
Page 107: ...FRANÇAIS 27 Motor Portail pivotant Colibri BALU ZLJ14 für CB 1 3 4 single leaf ...
Page 108: ...FRANÇAIS 28 Motor Portail pivotant Colibri BALU ZLJ24 für CB 1 3 4 two leaf ...
Page 109: ...FRANÇAIS 29 Portail pivotant Motor Colibri BALU ZA3 für CB 2 ...
Page 110: ...FRANÇAIS 30 ...
Page 111: ...FRANÇAIS 31 12 INLINE 160 400V Sheda Base ZT6 ...
Page 112: ...FRANÇAIS 32 ...
Page 118: ...FRANÇAIS 38 Notes ...
Page 119: ...NEDERLANDS Montage en gebruiksaanwijzing ...
Page 124: ...NEDERLANDS 5 2 3 De belangrijkste bouwdelen 2 3 1 Handmatig 2 3 2 Inline 2 3 3 Extern ...
Page 142: ...NEDERLANDS 23 Speziale instructies PRIMO ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE 9 ...
Page 143: ...NEDERLANDS 24 10 Speziale instructies PRIMO ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE ...
Page 144: ...NEDERLANDS 25 Motor Colibri Extern 60 Deimos BT D Prox MA ...
Page 146: ...NEDERLANDS 27 Motor draaipoort Colibri BALU ZLJ14 für CB 1 3 4 Enkele draaipoort ...
Page 147: ...NEDERLANDS 28 Motor draaipoort Colibri BALU ZLJ24 für CB 1 3 4 Dubbele draaipoort ...
Page 148: ...NEDERLANDS 29 Draaihek Motor Colibri BALU ZA3 für CB 2 ...
Page 149: ...NEDERLANDS 30 ...
Page 150: ...NEDERLANDS 31 12 INLINE 160 400V Sheda Base ZT6 ...
Page 151: ...NEDERLANDS 32 ...
Page 157: ...NEDERLANDS 38 Notes ...
Page 158: ...ITALIANO Montaggio e use ...
Page 163: ...ITALIANO 5 2 3 Componenti principali 2 3 1 Manuale 2 3 2 Inline 2 3 3 Externo ...
Page 181: ...ITALIANO 23 Istruzioni speciali BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE 9 ...
Page 182: ...ITALIANO 24 10 Istruzioni speciali BALU ECO PRIMO GREEN PRIMO BLUE ...
Page 183: ...ITALIANO 25 Motor Colibri Extern 60 Deimos BT D Prox MA ...
Page 185: ...ITALIANO 27 Motor Cancelli a battente Colibri BALU ZLJ14 für CB 1 3 4 per singolo porte ...
Page 186: ...ITALIANO 28 Motor Cancelli a battente Colibri BALU ZLJ24 für CB 1 3 4 per doppie porte ...
Page 187: ...ITALIANO 29 Cancelli a battente Motor Colibri BALU ZA3 für CB 2 ...
Page 188: ...ITALIANO 30 ...
Page 189: ...ITALIANO 31 12 INLINE 160 400V Sheda Base ZT6 ...
Page 190: ...ITALIANO 32 ...
Page 196: ...ITALIANO 38 Notes ...
Page 198: ...Notizen ...
Page 199: ...Notizen ...
Page 200: ...www b alu at ...