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prüfung des Gerätes nach den richtlinien für flüssigkeits-
strahler. (Spritzgeräte) der Berufsgenossenschaften.
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei Bedarf,
jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin
zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten
Inbetriebnahme hinausgeschoben werden. Zusätzlich sind
auch alle (eventuell abweichende) nationalen Prüfungs- und
Wartungsvorschriften zu beachten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Wagner.
wichtiger Hinweis zur produkthaftung
Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern
uneingeschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller
stammen oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte
sachgemäß montiert und betrieben werden. Bei Verwendung
von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz
oder teilweise entfallen, wenn die Verwendung des fremden
Zubehörs oder der fremden Ersatzteile zu einem Produktfehler
führt. In extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden
(Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch
des gesamten Geräts untersagt werden.
Mit original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
entsorgungshinweis
Gemäß der europäischen Richtlinie 2002/96/EG zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handels-
vertretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht
entsorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer
Service-Stützpunkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt
an uns.
Garantieerklärung
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Produk-
te genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und unter-
liegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitätssiche-
rung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerblichen
oder beruflichen Verwender, der das Produkt im autorisier-
ten Fachhandel erworben hat (im folgenden „Kunde“ ge-
nannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee aufgeführten Pro-
dukte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entschei-
dung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder
repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kauf-
preises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und
Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Ge-
brauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbeson-
dere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir eben-
so 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauf-
ten Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee.
Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Original-
Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine
Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit
der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einver-
standen erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche
gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht wer-
den.
3. abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verar-
beitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen
geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der auto-
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