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8. REGELMÄSSIGE
ÜBERPRÜFUNG
Die regelmäßige Überprüfung der Ausrüstung ist
unbedingt notwendig:
Ihre Sicherheit hängt von
der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung ab!
Nach jeder Benützung sollte die Ausrüstung auf
Abrieb und Schnitte überprüft werden. Überprüfen
Sie die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung! Bes
-
chädigte oder sturzbelastete Systeme sind der
Verwendung sofort zu entziehen. Bei geringsten
Unsicherheiten ist das Produkt auszuscheiden bzw.
durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Weiters ist die Ausrüstung bei Verwendung in der
Arbeitssicherheit entsprechend EN 365 mindestens
alle 12 Monate und bei Verwendung gemäß AS/NZS
1891.1 mindestens alle 6 Monate von einer sachkundigen
Person und unter genauer Beachtung der Anleitung oder
vom Hersteller selbst zu überprüfen und gegebenenfalls
zu ersetzen. Über diese Prüfung sind Aufzeichnungen
(Dokumentation der Ausrüstung, vgl. Tabelle) zu führen.
Diese Prüfung muss beinhalten:
– Kontrolle des Allgemeinzustandes: Alter, Vollständig-
keit, Verschmutzung, richtige Zusammensetzung.
– Kontrolle der Etikette: Vorhanden? Lesbar? CE-
Kennzeichnung vorhanden? Baujahr ersichtlich?
– Kontrolle aller Einzelteile auf mechanische
Beschädigung wie: Schnitte, Risse, Kerben,
Abscheuerungen, Deformation, Rippenbildung,
Krangel, Quetschungen.
– Kontrolle aller Einzelteile auf thermische oder
chemische Beschädigungen wie: Verschmelzungen,
Verhärtungen, Verfärbungen.
– Kontrolle metallischer Teile auf Korrosion und Defor-
mationen.
– Kontrolle des Zustands und der Vollständigkeit der
Endverbindungen, Nähte (z.B. kein Abscheuern
des Nähgarnes), Spleiße (z.B. kein Auseinander-
rutschen), Knoten.
Auch hier gilt:
Bei geringsten Unsicherheiten ist
das Produkt auszuscheiden bzw. durch einen Sa-
chkundigen zu prüfen.
9. LEBENSDAUER
Die theoretische mögliche Verwendungsdauer kann
bis zu 5 Jahre ab der ersten Entnahme des Produk-
tes aus der unbeschädigten Verpackung betragen
(nur bei seltenem Gebrauch (1 Woche pro Jahr) und
ordnungsgemäßer Lagerung (siehe Punkt Transport,
Lagerung und Reinigung)). Das Produkt ist spätes-
tens nach 5-jähriger Verwendung aus dem Verkehr
zu nehmen. Es wird davon ausgegangen, dass die
Entnahme mit dem Kauf erfolgt. Es wird empfohlen,
den Kaufbeleg aufzubewahren.
Die theoretisch mögliche Gesamtlebensdauer (kor-
rekte Lagerung vor erster En Verwendung)
ist mit 8 Jahren ab Herstelldatum begrenzt.
Die tatsächliche Lebensdauer ist ausschließlich
vom Zustand des Produktes abhängig, der von
zahlreichen Faktoren (s. u.) beeinflusst wird. Sie
kann sich durch extreme Einflüsse auf eine einzige
Verwendung verkürzen oder noch weniger, wenn
die Ausrüstung noch vor dem ersten Gebrauch
(z.B. am Transport) beschädigt wird. Mechanische
Abnutzung oder andere Einflüsse wie z.B. die Ein
-
wirkung von Sonnenlicht reduzieren die Lebensdauer
stark. Ausgebleichte oder aufgescheuerte Fasern /
Gurtbänder, Verfärbungen und Verhärtungen sind
ein sicheres Zeichen, dass das Produkt aus dem
Verkehr zu ziehen ist.
Eine allgemeingültige Aussage über die Lebensdauer
des Produktes kann ausdrücklich nicht gemacht
werden, da sie von verschiedenen Faktoren, wie
z.B. UV-Licht, Art und der Häufigkeit des Gebrauch
-
es, Behandlung, Witterungseinflüssen wie Eis oder
Schnee, Umgebung wie Salz, Sand, Batteriensäure
usw., Hitzebelastung (über normale klimatische Bedin-
gungen hinaus), mechanische Verformung und / oder
Verbeulung (unvollständige Liste!) abhängt.
Generell gilt:
Wenn sich der Anwender aus irgend
einem - im ersten Moment auch noch so unbedeu-
tendem - Grund nicht sicher ist, dass das Produkt
entspricht, ist es aus dem Verkehr zu nehmen und
unbrauchbar zu machen oder zu isolieren und deutlich
sichtbar zu kennzeichnen, sodass es nicht versehen-
tlich verwendet werden kann. Es darf erst dann wieder
benutzt werden, wenn es von einer sachkundigen
Person geprüft und schriftlich freigegeben worden ist.
Nach einem Sturz ist das Produkt unbedingt
auszutauschen!
10. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Das Dokument ist im Download-Bereich unter
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