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Hygieneplan
Vor jedem Wiedereinsatz bzw. vor jedem Patientenwechsel ist der Rollator zu reinigen und zu desinfizieren.
Die Desinfektion des Rollators darf nur durch einen Spezialisten vorgenommen werden.
Reinigung/Desinfektion
1.
Vor der Aufbereitung des Rollators Schutzhandschuhe und ggf. Schutzbekleidung (Einmalschürze, Mund-Nasen-Schutz, etc.)
anziehen.
2.
Immer zuerst die Reinigung, anschließend die Desinfektion durchführen.
3.
Der Rollator kann zur Entfernung von Verunreinigungen mit lauwarmem Wasser, neutralen, handels- und haushaltsübli-
chen Reinigungsmitteln und einem weichen Tuch gesäubert und danach abgespült und getrocknet werden. Es darf kein
Wasser in die Rohre gelangen. Reinigen Sie auch die Bremsbacken und die Federn. Keine scheuernden, ätzenden oder
bleichenden Reinigungsmittel einsetzen. Nutzen Sie für die Reinigung keine Metallbürsten oder sonstige scharfkantige
Reinigungshilfen. Nach der Verwendung von Reinigungsmitteln ist der Rollator gründlich mit klarem Wasser abzuspü-
len. Vor der Desinfektion dürfen sich keine Rückstände von Reinigungsmitteln auf der Oberfläche befinden. Den Rollator
nach der Reinigung mit einem trockenen, sauberen Tuch nachtrocknen.
4.
Den Rollator mit einem DGHM-/VAH-gelisteten Desinfektionsmittel abwischen bzw. einsprühen (Einwirkzeit nach Vorgabe
des Herstellers beachten). Das Produkt kann mit einem Desinfektionsmittel mit 70–80-prozentigem Ethanolgehalt desin-
fiziert werden. Chlor- oder phenolhaltige Desinfektionsmittel dürfen nicht verwendet werden. Die Wischdesinfektion ist
grundsätzlich der Sprühdesinfektion vorzuziehen. Nach der Einwirkzeit des Desinfektionsmittels den Rollator mit einem
trockenen, sauberen Tuch nachtrocknen.
Lagerung
Lagern Sie den Rollator licht- und staubgeschützt an einem trockenen Ort. Nicht in der Nähe von Hitzequellen lagern.
Schützen Sie den Rollator nach der Aufbereitung oder bei längerem Nichtgebrauch vor Verschmutzungen oder
Kontaminierung.
Entsorgung
Entsorgen Sie den Rollator nicht einfach über den normalen Hausmüll. Fragen Sie vorher Ihr kommunales
Entsorgungsunternehmen nach der sach- und umweltgerechten Entsorgung in Ihrer Region.
Produktgarantie
Wir gewähren dem privaten Endverbraucher neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen eine Garantie von acht
Jahren auf diesen Rollator vital auf der Grundlage dieser Garantiebestimmungen:
Wir garantieren dem privaten Endverbraucher, dass das an ihn ausgelieferte Produkt innerhalb eines Zeitraumes von acht
Jahren nach Erwerb (maßgeblich ist das dokumentierte Kaufdatum) frei von Material-, Verarbeitungs- oder Fabrikations-
fehlern sein wird.
Etwaige Mängel werden wir nach eigenem Ermessen durch Ersatz eines neuen oder generalüberholten Rollators oder
durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.
Sonstige Ansprüche des Endverbrauchers gegen uns, insbesondere auf Schadenersatz, die über die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Die Garantie ansprüche bestehen insbesondere nicht, wenn
• es sich um normale Gebrauchserscheinungen am Rollator und/oder an dessen Zubehör wie z. B. Sitznetz, Bremszüge,
Räder, Handgriffe etc. handelt;
• die Mängel durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben (gemäß Gebrauchsanweisung und
Reinigungsanleitung) abweichenden Gebrauch verursacht worden sind;
• der Rollator Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe nicht autorisierter Fachhändler schließen
lassen;
• in den Rollator Fremdzubehör eingebaut oder an diesem angebracht worden ist, ohne dass hierzu zuvor eine schriftliche
Zustimmung von uns eingeholt worden ist;
• das Typenschild mit Seriennummer verunstaltet oder unkenntlich gemacht worden ist.
Von der Garantie nicht berührt werden weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des privaten Endverbrauchers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den erworbenen Rollator. Durch ersatzweise gelieferte Rollatoren oder Ersatzteile verlän-
gert sich der Zeitraum der Garantie nicht.
Im Garantiefall muss sich der private Endverbraucher mit dem Kaufnachweis an den Fachhändler wenden, bei dem er den
Rollator erworben hat, oder unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 8744874 (Montag-Freitag 8:00 – 17:30 Uhr)
telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Technische Daten
Material:
• Rahmen: Carbon mit Kunststoff-Segmenten
• Räder: Polyurethan (PU)
Rollator vital carbon plus 62
• Maße: 61,3 x 66 x 74–101,5 cm (B x L x H)
• Faltmaß: 23 x 66 x 79 cm
• Rohrdurchmesser des Rahmens: 23,5 x 49 mm
• Räder: 20 x 3,6 cm
• Sitzhöhe: 62 cm
• Sitz: 36,5/45 x 18,5 cm (B x T)
• Abstand zwischen den Schiebegriffen: 46 cm
• Gewicht: 6,21 kg + Tasche (380 g)
• Wendekreis: 84 cm
• Empfohlene Körpergröße: 170–210 cm
• Max. Belastbarkeit: 150 kg
Tasche
• Material: 100 % Polyester
• Maße: 32 x 15 x 28 cm (B x L x H)
• Belastbarkeit: max. 5 kg
Stockhalter
• Material: Kunststoff
• Maße: Ø Clip: 2,5 cm
• Unterteil: 4,4 x 4,4 cm
Rollator vital carbon plus 54
• Maße: 63,4 x 66 x 66,2–85 cm (B x L x H)
• Faltmaß: 24,1 x 66,2 x 74,5 cm
• Rohrdurchmesser des Rahmens: 23,5 x 49 mm
• Räder: 20 x 3,6 mm
• Sitzhöhe: 54 cm
• Sitz: 36,5/45 x 18,5 cm (B x T)
• Abstand zwischen den Handgriffen: 45,2 cm
• Gewicht: 6,06 kg + Tasche (380 g)
• Wendekreis: 85,6 cm
• Empfohlene Körpergröße: 150–180 cm
• Max. Belastbarkeit: 150 kg
Stand der Gebrauchsanleitung:
20
21-0
3-
23 9990
1 50
3 2108
2
Hersteller: Ludwig Bertram GmbH, Im Torfstich 7, 30916 Isernhagen, www.russka.de
Dieses Produkt entspricht der Verordnung 2017/745/EU
über Medizinprodukte und trägt eine CE-Kennzeichnung.
Sollte es im Zusammenhang mit diesem Medizinprodukt zu einem schwerwiegenden Vorfall kommen,
kontaktieren Sie den Hersteller dieses Produktes sowie die zuständige Behörde in Ihrem Land.
Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM, www.bfarm.de.
Österreich: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen BASG, www.basg.gv.at.
Schweiz: Schweizerisches Heilmittelinstitut Swissmedic, www.swissmedic.ch.