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4.6 Montage des Brenners (Zubehör)
Die Heizkessel vom Typ F220 NT können mit Öl- oder
Gasgebläsebrennern für Überdruckfeuerung betrieben
werden. Die Brennerwahl muss nach den Anweisungen
des Herstellers gemäß Feuerungsleistung, Feuerungs-
druck und Brennkammerlänge erfolgen.
Da es sich um einen Kessel für die Überdruck-
feuerung handelt, ist nach der Montage des
Brenners der Spalt zwischen dem Brenner-
flammrohr und der Türisolierung sorgfältig
mit einer Schnur aus Isolierungsmaterial ab-
zudichten. Wenn dieser Arbeitsgang nicht
durchgeführt wird, können größere Schäden
an der Tür und deren Isolierung eintreten.
Vor der Inbetriebnahme des Kessels ist die Dicht-
heit der Brennertür und des Abgassammlers zu
überprüfen.
Beim zweistufigen Brenner muss die erste Stufe minde-
stens 50% der Kesselnennwärmeleistung entsprechen.
Der Wirkungsgrad des Kessels, die korrekte Arbeitsweise
des Brenners und die Reduzierung der Abgasemissionen
sind vor allem von der Genauigkeit der Brennerein-
stellungen abhängig. Beachten Sie daher die Installations-
und Einstellungsanleitung des Brenners.
11 Montieren Sie den Brenner entsprechend der
Installationsanleitung des Brenners.
Schließen Sie den Brennerstecker
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an die beiden
Gegenstecker des Schaltpultes an.
4.4 Rauchgasseitiger Anschluss
Das Rauchgasrohr ist nach DIN 1298 an den Rauchgas-
stutzen des Kessels anzuschließen. Es ist darauf zu ach-
ten, dass es am Rauchgasstutzen rundherum fest anliegt.
Der Kaminanschluss erfolgt nach den entsprechenden
Vorschriften. Es empfiehlt sich zwischen Rauchgasrohr
und Kaminwandung eine Dämmschicht anzubringen, um
Geräuschübertragungen zu vermeiden. Das Rauchgas-
rohr muss zum Kamin hin steigend verlegt werden.
Voraussetzung für die optimale Funktion der
Feuerungsanlage ist der richtig dimensionier-
te Schornstein.
Die Dimensionierung erfolgt nach DIN 4705 unter Berück-
sichtigung der DIN 18160 und unter Zugrundelegung der
Kessel- bzw. Brennerleistung. Bei gleitender Fahrweise
sind Schornsteine nach DIN 18160 Teil 1, Gruppe I vorzu-
sehen. Für die Berechnung muss der Abgasmassenstrom
der Gesamtnennwärmeleistung eingesetzt werden.
Die wirksame Schornsteinhöhe beginnt ab der Brenner-
ebene. Darüber hinaus verweisen wir auf die baurechtli-
chen Vorschriften der einzelnen Bundesländer.
4.5 Brennstoffe
Es darf nur Heizöl EL nach DIN 51603, Stadtgas, Erd- und
Flüssiggas nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 verwendet
werden.
Abb. 4.14
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