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Anforderungen an das
Heizungswasser
Beim Nachfüllen der Heizungsanlage mit Wasser beach-
ten Sie VDI 2035 Blatt 1, in der die maximale Menge
Ergänzungswasser festgelegt ist.
A
Wärmeerzeuger mit Anlagenleistungen bis 100 kW:
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Carbonhärte
bis 3 mol/m³ (16,8° dH) verwendet werden. Bei härte-
rem Wasser muss zur Vermeidung von Steinbildung
eine Härtekomplexierung oder Enthärtung vorgenom-
men werden (siehe VDI 2035).
B
Wärmeerzeuger mit Anlagenleistungen von 100 bis
1000 kW:
Als Füllwasser kann Wasser mit einer Carbonhärte
bis 2,0 mol/m3 (11,2° dH) verwendet werden. Bei
härterem Wasser gilt das unter A für Füllwasser Be-
schriebene. Vor allem bei größeren Anlagen wird eine
Inhibierung (VDI 2035; Abschnitt 8.2.1.) empfohlen.
Heizungswasser (Umlaufwasser): Bei offenen Heizungs-
anlagen mit zwei Sicherheitsleitungen, bei denen das
Heizungswasser durch das Ausdehnungsgefäß zirkuliert,
muss eine Zugabe sauerstoffabbindender Chemikalien
(VDI 2035) erfolgen, wobei ein ausreichender Überschuss
im Rücklauf durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet
werden muss. Bei allen Anlagen dieser Gruppe sind Maß-
nahmen zur Überwachung der Zusammensetzung des
Heizungswassers nicht erforderlich.
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Erstinbetriebnahme
Die erste Inbetriebnahme der Anlage sowie die Einwei-
sung des Betreibers muss von einem Fachmann vorge-
nommen werden.
•
Heizungssystem bis zum erforderlichen Wasserstand
bzw. Druck auffüllen und entlüften. Bei offenen Anla-
gen nach DIN 4751 Teil 1 und einer Gesamthärte des
Wassers von mehr als 15° dH ist eine mehrmalige Zu-
gabe von Mehrkomponentenprodukten oder Komplex-
bildnern empfehlenswert. Es sind die entsprechenden
Gebrauchsanleitungen zu beachten.
•
Absperrventile der Öl- bzw. Gasleitung öffnen.
•
Hauptschalter einschalten.
•
Kesseltemperaturregler auf die gewünschte Kessel-
temperatur einstellen. In Verbindung mit der Heizungs-
regelung
rapidomatic
®
Kesseltemperatur entspre-
chend einstellen.
•
Heizungspumpen in Betrieb nehmen und deren Funkti-
on kontrollieren.
•
Brenner nach den Anweisungen des Herstellers unter
Berücksichtigung der Kesselleistung und der vorge-
schriebenen Verbrennungswerte einstellen.
•
Anlage aufheizen.
•
Alle Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen
auf ihre Funktion und richtige Einstellung überprüfen.
•
Bei Wassermangel in der Anlage, Wasser bei abge-
kühltem Kessel nachfüllen.
•
Betreiber mit der Bedienung der Anlage vertraut ma-
chen.
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Außerbetriebnahme der Anlage
•
Hauptschalter ausschalten.
•
Öl- bzw. Gasleitung schließen.
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Frostgefahr
Wenn der Heizbetrieb im Winter für längere Zeit
unterbrochen wird, muss die gesamte Heizungs-
anlage einschließlich Kessel vollständig entleert
werden. Es sollte kontrolliert werden, ob der
Entleerungshahn beim Entleeren nicht durch
Schmutz verstopft ist. Der Entleerungshahn muss
bis zum Füllen der Anlage geöffnet bleiben.