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Sind besondere Bauvorschriften zu beachten, ist
ggf. ein Unterbau mit Schalldämmung zu errich-
ten.
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Planungshinweise
Bei den Heizkesseln der Typenreihe Rapido F220 NT
handelt es sich um Wärmeerzeuger für
Wasserheizungsan- lagen mit zulässigen Vorlauf-
temperaturen bis 110 °C, also um Heißwassererzeuger
der Gruppe II im Sinne der Dampfkesselverordnung. Für
solche Anlagen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständi-
gen Gewerbeaufsichtsamt, wenn sie gewerblichen Zwek-
ken dienen, oder im Rahmen wirtschaftlicher Unterneh-
mungen verwendet werden, und auch dann, wenn in
deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer (z. B. Hausmeister
einer Wohnanlage) beschäftigt sind.
Treffen die vorgenannten Kriterien nicht zu, so handelt es
sich um eine private Heizungsanlage, die bei der örtli-
chen Baubehörde zu melden und von dieser zu genehmi-
gen ist.
Die Heizungsanlage ist nach den anerkannten Regeln der
Technik zu planen und zu erstellen.
Die maximale Geräteleistung sollte durch eine Wärme-
bedarfsberechnung des Gebäudes nach DIN 4701 und
die Ermittlung der Heizleistung für Warmwasserbereitung
nach DIN 4708 bestimmt werden.
Jeder Heizkessel ist mit einem bauteilgeprüften
Sicherheitsventil entsprechend der TRD 721
auszurüsten.
3.1 Aufstellungsort
Bei der Aufstellung sind vor allem die Technischen
Grundsätze für Planung und Ausführung von
Heizzentralen -VDI-Richtlinie 2050, die
Heizungsanlagenverordnung HeizAnlV, die Feuerungs-
verordnung FeuVo und die BimschV zu beachten.
Positionieren Sie den Kessel entsprechend Abb. 3.1, so
dass bei aufgeschwenkter Kesseltüre ein Abstand von
mind. 100 mm zwischen dem nachträglich montierten
Gebläsebrenner und der Wand bzw. einem eventuell da-
neben aufgestellten Kessel verbleibt.
Vor der Kesselmontage wird der bauseitige Auf-
bau eines Kesselsockels mit eingebauten Flach-
stählen empfohlen (Abb 3.2).
F220
/7 NT
/8 NT
/9 NT
/10 NT /11 NT /12 NT /13 NT
L / mm
1140
1270
1400
1530
1660
1790
1920
A / mm
910
1040
1170
1300
1430
1560
1690
100
550
T
1500
Brenner
Abb. 3.1
50
Abb. 3.2
850
700
A
L
Flachstahl
Breite 120 mm
Versiegelung
(fakultativ)
Beton
Bewehrung
Schalldämmung
Sockel
80
2
0
2
0
Abb. 3.3
Bei einer Höhe des Sockels von 50 bis 80 mm
muss berücksichtigt werden, dass Brenner mit
nach unten gerichtetem Luftansaugstutzen einen
ausreichenden Abstand zwischen Ansaugöffnung
und Fußboden benötigen.