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15 Garantiebedingungen der Otto Bock HealthCare GmbH
1. Gegenstand der Garantie
1.1
Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfaßt Ansprüche des Sanitätshauses/Dienstleisters gegen die
Otto Bock HealthCare
GmbH und berührt nicht die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelgewährleistung des
Endverbrauchers gegenüber dem Sanitätshaus oder anderer Dienstleister, die die
Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
2. Umfang der Garantie
2.1 Otto Bock HealthCare garantiert unter Einhaltung der in Ziffer beschriebenen
Bedingungen und unter Beachtung der Ausschlüsse gemäß Ziffer 4, daß an Rahmen-
teilen und Kreuzstreben bei manuellen Serien-Rollstühlen und bei Rahmenteilen für
Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus bis zu
4 Jahren nach Ersteinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler
auftreten, die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beeinträchtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstruktions,- Fertigungs- oder Materialfehler auf, so
ersetzt Otto Bock HealthCare nach seiner Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht
aus oder repariert schadhafte Teile des Rahmens und der Kreuzstreben.
Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder
Schadenersatz stehen dem Sanitätshaus/Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus/Dienstleister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
. die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb
erfolgt und dieser einen Mängelbericht beifügt,
.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung
der Serienprodukte an die individuellen Gegebenheiten eines Patienten ausschließlich
Medizinprodukte mit CE-Kennzeichen verwendet werden und dabei eine Verwendung
entsprechend der diesen Medizinprodukten vorgegebenen Zweckbestimmung erfolgt,
. Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von Otto Bock HealthCare
vorgesehene Anpassung (z.B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und die Nutzung
des durch die Otto Bock HealthCare empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem)
hinausgehen,