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.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (aufbereitet) und dabei ausschließlich vom
Hersteller freigegebene Ersatzteile/Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach
Vorschrift des Herstellers (siehe Bedienungsanleitung) arbeitet.
4. Ausschluß der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn Otto Bock HealthCare nachweist, daß
4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer nicht erfüllt sind,
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten
Verwendung des Rollstuhls insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung
erlaubter Umbauten beruht,
4. die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß
insbesondere die in der Regel nur auf ein Jahr begrenzte Einsatzfähigkeit von Motoren,
Ladegeräten und Batterien zurückzuführen ist,
4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung,
Beförderung oder unsachgemäßen sowie unfachmännischen Nutzung und Lagerung
beruht,
4. die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der
körperlichen Konstitution des Patienten, wie z.B. erheblicher Gewichtszunahme beruht,
4.6 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
5. Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet Otto Bock HealthCare bei
Verletzung nicht wesentlicher Verpflichtungen nur für leichte Fahrlässigkeit und übernimmt keine
Haftung für vorsätzliches Handeln von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatz-
ansprüche auf den bei Beginn der Ausführung der Leistungen vorhersehbaren Schaden.
6. Nebenbestimmungen
6.1 Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wochen nach Rückgabe vernichtet werden,
es sei denn, der Patient oder dessen Kostenträger (Krankenkasse) widersprechen.
6.2 Erfüllungsort für die Leistungen aus der Garantie ist Duderstadt.
6. Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.