Dieses Atemschutzgerä t besteht aus einer (aus Silikon hergestellten) Atemschutzmaske,
in die die NEWTEC-Filter eingesetzt werden. Die Atemschutzmaske ist eine Persönliche
Schutzausrüstung der Schutzklasse 3 gemäß den Definitionen der Richtlinie 89/686/EEC:
Bei den Masken mit zwei Filterhaltern sind immer zwei Filter des gleichen Typs und der glei-
chen Klasse zu verwenden. Dieses Atemschutzgerät darf nicht benutzt werden, wenn die
Schadstoffkonzentration die zulässige Grenze um mehr als das fünfzigfache überschreitet
für den Schutz des Trägers vor Gas. Das Gerätkann zusammen mit anderen Ausrüstungen
für den persönlichen Schutz, wie Schutzbrille, Schutzhelm, Gesichtsschutzschirme usw.
verwendet werden.
1. BESCHRÄNKUNGEN BEIM GEBRAUCH
• Gebrauch mit Rücksicht zu offene Flammen oder flüssige Metalltröpfchen.
• Dieses Atemschutzgerät filtert schadstoffbelastete Luft, führt jedoch keinen Sauerstoff zu.
Es darf daher nicht eingesetzt werden, wenn der Sauerstoffgehalt in der Umgebungsluft
unter 17 % abgefallen ist.
• Diese Ausrüstung soll in einer Atmosphäre mit einem reichen Inhalt an Sauerstof vorsicht-
ing benutzt werden.
• Verwenden Sie diese Ausrüstung nicht in brennbaren oder explosionsgefährde-
ten Bereichen.
• Bevor eine kontaminierte Umgebung betreten wird, müssen die Art des Schad-stoffs und
dessen Konzentration bekannt sein, um zu entscheiden, ob diese Art Schutzausrüstung
geeignet ist und welcher Filter in Frage kommt.
• Dieses Atemschutzgerät ist beim Vorhandensein von hochgiftigen Schadstoffen oder bei
Schadstoffen ohne Geruchsentwicklung, wie z.B. Kohlendioxid, nicht geeignet. In diesen
Fällen ist ein halb oder voll umluftunabhängiges Atemschutz-gerät mit positivem Druck zu
verwenden.
• Personen, bei denen Bart, Narben usw. den einwandfreien Sitz der Atemschutz-maske
im Gesicht oder die einwandfreie Funktion des Ausatemventils beeinträchtigen, dürfen
diese Schutzgeräte nicht benutzen.
• Bei Schadstoffen, die für die Augen schädlich sind, ist eine komplette, auch
augenschützende, Atemmaske zu verwenden.
2. GEBRAUCH
Die Atemschutzmaske ermöglicht bei vorschriftsmässigem Einsatz ohne Anstrengung be-
quemes Atmen. Der Arbeitsbereich ist unverzüglich zu verlassen und die Filter zu ersetzen,
• wenn das Atmen schwerfällt,
• wenn Unwohlsein oder Schwindel auftreten,
• wenn Schadstoff gerochen oder geschmeckt wird.
Wenn die Beschwerden auch nach dem Auswechseln der Filter nicht nachlassen, ist Sie die
Atemschutzmaske gegen eine neue auszutauschen.
2.1 VOR DEM GEBRAUCH SIND ZU ÜBERPRÜFEN:
• der einwandfreie und unbeschä digte Zustand des Geräts,
• das Ausatemventil (siehe 2.3),
• das Befestigungssystem,
• der einwandfreie Zustand der Filter, d.h. dass die Umhüllung unbeschädigt ist und die
Farbe des Etiketts und die Kennzeichen dem geeigneten Filter entsprechen,
• das eingeschlagene Verfalldatum der Filter.
2.2 ANLEGEN, BEFESTIGEN UND ABLEGEN DES GERÄTS
• Atemschutzschutzmaske auf Nase und Mund aufsetzen.
• Befestigungen durch Öffnen der beiden Gurte über den Kopf ziehen, um die Maske an
zwei Punkten zu befestigen: am Kopf und im Nacken.
• Justieren Sie die Maßeinheit mit den Wölbungen (MASK) oder die zwei Brücken (EU-
ROPA) ziehend, damit die Schablone in Position angehalten wird.
Beispiel 1.
• um die Schablone zu löschen geben Sie einfach die Gummibrücken frei, indem Sie die
Wölbungen (MASK I+ und MASK II+) drücken oder indem Sie vorwärts die Tabulatoren
(EUROPA S II+) ziehen.
2.3 DICHTIGKEITSPRÜFUNG VOR DER BENUTZUNG DER MASKE
• Filterhalter mit beiden Handflächen abdecken.
• Einatmen.
• Der Verschluss ist einwandfrei, wenn beim Ausatmen Widerstand verspürt wird und die
Wandungen der Maske in die Nähe des Gesichts kommen.
• Bei der geringsten Undichtheit darf die Maske nicht benutzt werden.
2.4 FILTERWECHSEL
• Gebrauchte Filter durch Drehen entgegen dem Uhrzeigersinn herausschrauben.
• Neue Filter einsetzen.
• Beide Filter müssen gleichzeitig ausgetauscht werden.
3. INSTANDHALTUNG
3.1 ERSATZ VON TEILEN
• Die Komponenten der Maske können nicht von dem Verbraucher selbst ersetzt
werden.
• Unter keinen Umständen dürfen Teile anderer Herkunft verwendet werden, auch wenn
sie scheinbar passen, da diese das Eindringen von Schadluft verursachen können.
3.2 REINIGUNG UND DESINFEKTION
• Wir empfehlen, das Gerät nach jedem Gebrauch zu reinigen die Maske un dalle übrigen
Teile (mit Ausna-hme der Filter) sind in lauwarmem Seifenwasser zu waschen.
• In lauwarmem Wasser klarspülen und an der Luft trocknen.
• In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen sollte das Gerät inregelmässigen zeitlichen
A bständen desinfinziert werden. Hierzu ist ein Mittel mit breitem Spektrum gegen Bak-
terien zu verwenden.
3.3 BEFÖRDERUNG UND AUFBEWAHRUNG
Das Gerät soll vorzüglich in seiner Kunststoffhülle befördert werden, damit es von den ex-
ternelen Agenten im Arbeitsraum geschïtzt werden kann. Die Ausrüstung sollte, möglichst
in der Originalumhüllung, an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahrt werden,
wobei die Einwirkung von Feuchtigkeit, Schmutz und Staub unbedingt zu vermeiden sind.
Siehe Lagerempfehlungen der Filter auf der Schachtel. Die aufgedruckte Haltbarkeitsfrist
der Filter gilt nur, wenn die Umhüllungen keine Risse aufweisen.
Das Herstellungsdatum der Atemschutzmaske ist innen eingeschlagen. Beispiel 2.
Das Herstellungsjahr der Maske ist innen in der Maske markiert. Es wird durch den letzten
markierten Punkt angegeben. Beispiel 3.
Die relativen Überlegungen in Bezug auf die Müllbeseitigung, die Behan- dlung erfolgt nach
den geltenden Regeledungen.
Hinweis: Bedeutung der Markierungen:
Die Markierung „R“ (wiederverwendbar) bedeutet, dass die zusätzlichen Tests
gemäß den Normen EN 14387:2004+A1:2008 - EN 143:2000+A1:2006 gezeigt
haben, dass der Partikelfilter oder die Partikelseite eines Kombifilters für mehr als
eine Arbeitsschicht wiederverwendet werden kann. Die Markierung „NR“ (nur für
einmalige Anwendung) bedeutet, dass die zusätzlichen Tests gemäß den Nor-
men EN 14387:2004+A1:2008 - EN 143:2000+A1:2006 gezeigt haben, dass der
Partikelfilter oder die Partikelseite eines Kombifilters für bis zu eine Arbeitsschicht
(höchstens 8 Stunden) verwendet werden kann.
* ¡WICHTIG!
Die vorliegende Anleitung beschreibt den korrekten Einsatz der Ausrüstung zum
Schutz gegen Unfälle und ist unbedingt einzuhalten. Sind unbedingt einzuhalten.
Die Gewährleistung der Firma NEWTEC für das Produkt ist nur wirksam, wenn Ein-
satz und Instandhaltung der Ausrü stung nach diesen Anleitungen erfolgen. Wahl
und Einsatz dieser Ausrüstungen können von NEWTEC nicht beeinflusst werden.
Hierfür übernimmt ausschliesslich der Benutzer die Verantwortung. Infolgedessen
betrifft die Haftung von NEWTEC nur die konstante gute Qualität des Produkts.
Benachrichtigter Organismus:
Art. 10:
ITALCERT S.r.l (NB 0426) V. le Sarca, 336 -1 20126 Milano
CIOP (NB 1437) 00-701 Warszawa, ul- Czerniakowska 16
INSPEC (NB 0194) 56 Leslie Hough Way, Salford, GT Manchester M6 6AJ,
England
Art. 11B:
APAVE SUDEUROPE SAS (n°0082) CS60193 - 13322 MARSEILLE CEDEX 16 -
France
92-P2
Weiss
Gegen giftige Teilchen ohne spürbare Dunstentwicklung.
Nichteinsetzbar für radioaktive substanzen und mikro-
organimen.
92-A1
Braun
Gegen organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt
92-B1
Grau
Gegen bestimmte anorganische Gase und Dämpfe
vapours. (ausser. Kohlendioxid).
92-E1
Gelb
Gegen Schwefeldioxid und andere saure Gase und Dämpfe
92-K1
Grün
Gegen Ammoniak und andere organische Ammoniakderivate
92-A1B1E1K1-P3
Braun- Grau
Gelb - Grün
Weiss
Gegen Gas, organische und unorganische Dämpfe, Schwefel-
Dioxid, Säure-Dämpfe, Ammoniak und die organischen
Nebenprodukte mit Ammoniak. Höchste Wirksamkeit gegen
giftige Partikel ohne merkbare Ausgabe von Dämpfen, nicht gegen
radioaktive Stoffe oder mikroskopische Organismus zu benutzen.
INFORMATIONSBLATT
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