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9. Endgültige Ausserbetriebstellung
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/
CE über elektrischen Abfall (WEEE) wird zur
Ken-ntnisnahme für die benutzer innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft folgendes erklärt.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den
normalen Haushaltsmüll gegeben sondern
müssen entsprechend der Bestimmungen zur
Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert
entsorgt werden.
Die elektrischen Geräte der GRUPPO CIMBALI
sind mit einem besonderen Kennzeichen
(durchkreuzter Müllbehälter) versehen. Dieses
Kennzeichen zeigt an, daß das Gerät nach
dem 13. August 2005 in den Handel gebracht
wurde und im Rahmen der Abfalltrennung als
Industrieabfall gesondert entsorgt werden muß.
E i n e u n a n g e m e s s e n e o d e r n i c h t d e n
gesetzlichen Vorschriften entsprechende
Entsorgung von elektrischen Geräten sowie
ein unsachgemäßer Einsatz kann aufgrund
der Präsenz von gesundheitsschädlichen
Substanzen u/o Materialien zu schweren
Gesundheitsschäden und / oder zu einer
schwerwiegenden Umweltbelastung führen.
Jede nicht den einschlägigen Vorschriften
entsprechende Entsorgung von elektrischen
Materialien beinhaltet die Verhängung von
Geldbußen u/o strafrechtlichen Maßnahmen.
ENDGÜLTIGE
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Hinsichtlich des Umweltschutzes
gelten die am Aufstellungsort der
Maschine gültigen Vorschriften.
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