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8. Wartung und Überprüfung (Generalinspektion)
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten!
8.1 Wartung
• Die Abscheideranlage ist jährlich durch einen Sachkundi-
gen
1)
zu warten.
Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgende
Arbeiten durchzuführen:
- Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und
des Fettabscheiders,
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und In-
stallationen, sofern vorhanden.
- Die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten sind im
Betriebstagebuch zu erfassen und zu bewerten.
• Sofern vorhanden, sind die elektromechanischen Baugrup-
pen, wie Pumpen, Ventile, Absperrorgane usw. zweimal im
Jahr nach den Herstellerangaben zu warten.
8.2 Überprüfung (Generalinspektion)
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Ab-
ständen von nicht länger als 5 Jahren ist die Abscheideran-
lage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reini-
gung, durch einen Fachkundigen
2)
auf ihren ordnungs-
gemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Es müssen dabei mindestens folgende Punkte geprüft bzw.
erfasst werden:
- Bemessung der Abscheideranlage
- baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
- Zustand der Innenwandflächen der Einbauteile und der
elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
- Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüf-
tungsleitung über Dach
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Be-
triebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnom-
menen Inhaltsstoffe der Abscheideranlage
- Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassun-
gen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungsplä-
ne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Über die durchgeführte Überprüfung ist ein Prüfbericht unter
Angabe eventueller Mängel zu erstellen. Wurden Mängel
festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen.
1)
Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder beauftragter Drit-
ter angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer
durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass
sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht
durchführen. Die sachkundige Person kann die Sachkunde für Betrieb
und Wartung von Abscheideranlagen auf einem Lehrgang mit nachfol-
gender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die einschlägigen Hersteller,
Berufsverbände, Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Ab-
scheidertechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten.
2)
Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe,
Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die
erforderlichen Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von
Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei
größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres
Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenenen Fachkundigen des Be-
treibers mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung
durchgeführt werden.
Artikel
Best.Nr.
Generalinspektion Fettabscheider
917 411
Betriebstagebuch Fettabscheider
917 409
Dichtheit der Rohrstränge
917 417
8.3 Dichtheitsprüfung
1
0
0
Wasseroberfläche
benetzte Oberfläche
=
innere Wandoberfläche
des Behälters
Für das benutzerfreundliche Setzen von Blasen bei
der Dichtheitsprüfung ist ggf. ein Revisionsschacht
vor dem Abscheider zu setzen.