Appendix C. Notices C-15
April 20, 1999 10:20 am
EG-Vorschrift CTR 21
Am 20. Juli 1998 wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft
die Common Technical Regulation (CTR) 21 als allgemeine
technische Rechtsvorschrift beschlossen. Diese neue
Vorschriftenart ist Grundlage einer EG-weiten Norm für den
Anschluß von Telekommunikationsanlagen, wie beispielsweise
Ihr IBM-Modem, an öffentliche Fernsprechwählnetze. Die CTR 21
ersetzt länderspezifische Zulassungsvorschriften für Modems, so
daß ein gemäß CTR 21 zugelassenes Modem in jedem
beliebigen EG-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen oder
Zulassungsverfahren benutzt werden darf. Die Vorschrift trat mit
der Benachrichtigung aller EG-Mitgliedstaaten am 21. Juli 1998
in Kraft.
Wie stelle ich fest, ob mein Modem
zugelassen ist?
Die Zulassung Ihres IBM-Modems gemäß CTR 21 wird durch das
CE-Kennzeichen auf der Kartenrückseite bescheinigt.
Länderspezifische Zulassungsangaben sind nicht mehr
erforderlich. Das CE-Kennzeichen besagt, daß dieses IBM-
Produkt geprüft wurde und den Bestimmungen der EG-Vorschrift
CTR 21 entspricht, und daher in jedem beliebigen EG-
Mitgliedstaat benutzt werden darf. Auf der Rückseite dieser Karte
finden Sie eine Tabelle, die mögliche Einschränkungen bezüglich
der Benutzung eines gemäß CTR 21 zugelassenen Modems in
bestimmten Ländern der EG enthält.
HINWEIS: Diese Vorschriften berühren nicht die GlobalACCESS-
Funktionen des IBM-Modems, einschließlich der Benutzung von
Netzwerken in Ländern außerhalb der EG.
Anhang zur EG-Konformitätserklärung
“Richtlinie 98/13/EG für Fernmeldeendeinrichtungen und
Satellitenempfangsanlagen, einschließlich der wechselseitigen
Anerkennung ihrer Konformität.”
fhf0mstr.book Page 15 Tuesday, April 20, 1999 10:39 AM